E-Mail vom 07.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Magistratsabteilung 36:
Sehr geehrter Herr Dr. Klose!
Durch einen Anruf - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters - von Herrn Mag. Florian Weinwurm am Sonntag, den 2. Juli 2017 erfuhr ich, dass die Veranstaltung (politische Rave-Demo, leider ohne Hanf- sondern nur mit Bierverkauf - man sollte diese Veranstaltungsserie besser in Kooperation mit dem Hanfladen »Hanf & Hanf« in der Lasselle-Straße 13, 1020 Wien, www.hanf-hanf.at durchführen/Anm.: M.A.) unter der Reichsbrücke am 1. Juli 2017 eine frei finanziert SPÖ-Veranstaltung war mit den (nicht kommunizierten/Anm.: M.A.) Inhalten wie »gegen Rassismus«, »Demokratie« und »”Jugend wählt SPÖ”«.
Nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von Herrn Mag. Florian Weinwurm
(Organisator bzw. Mitorganisator der politischen Veranstaltung vom 1. Juli 2017 unter der Reichsbrücke/Abgang U1 zur Donauinsel)
Ketzergasse 253
2380 Perchtoldsdorf / Österreich
Telefon: +43 1 865 82 55 -0 / Fax: +43 1 865 82 55 -44
Email: office@iqos.at / Email: florian.weinwurm@iqos.at
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme dieser Information - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters - von Herrn Mag. Florian Weinwurm und ersuche Sie um eine Bestätigung über deren Richtigkeit beziehungsweise um ein Distanzierungsschreiben aus dem hervorgeht, dass die SPÖ Wien damit nicht in Verbindung steht.
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen verbleibe ich hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps1.: Der Rat - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters - von Herrn Mag. Florian Weinwurm, dass jemand, der in der Stadt leben will, Lärm zu ertragen hätte und wenn er Ruhe bevorzugt, doch auf das Land ziehen kann, ist für mich nicht annehmbar. Wien sollte nicht nur propagandistisch eine der »lebenswertesten Städte der Welt« sein sondern auch in Wirklichkeit.
ps2.: Wir mussten bisher leider Ihre Ingnoranz bezüglich unseres Schreibens zur Kenntnis nehmen. Denken wir dabei an Mahatma Gandhi, der sagte: »Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, und dann gewinnst du.«
Ich ersuche Sie um eine persönliche Antwort und verbleibe hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Im Anhang: E-Mail Nr. 1 zum Vorfall vom 02. 07. 2017
E-Mail-Antwort vom 13. Juli 2017 auf die E-Mail vom 2. und 7. Juli 2017
von der Magistratsabteilung 36
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Magistrat der Stadt Wien / Magistratsabteilung 36
Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen
Dresdner Straße 73-75
A-1200 Wien
Tel.(+43 1) 40 00- 36 110 / Fax (+43 1) 40 00-99- 36 110
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
www.wien.at/wirtschaft/gewerbe/technik/
Wien, 11.07.2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir per E-Mail: info@die-demokratie.at
MA 36-556170-2017-9 Wien
22., Donauinsel
Bereich Reichsbrücke beim Zugang zur U1 Station
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
In Beantwortung Ihrer E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017 wird klargestellt, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde. Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde beendet, nachdem sich der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen auf Grund von Beschwerden eingeschaltet und vor Ort begeben haben.
Zu Ihren Fragen dürfen wir auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftverkehr verweisen. Wie Sie bereits wissen, wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen nicht nur der sicherheitstechnische Aspekt sondern auch der Schutz der AnrainerInnen berücksichtigt.
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Ing.in Brustbauer
Tel.: (43 1) 4000 36301
Mit freundlichen Grüßen
Der Abteilungsleiter
Dr. Klose, Senatsrat
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Information zur Prüfung des elektronischen Siegels
bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/amtssignatur
E-Mail vom 14.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Magistratsabteilung 36:
post@ma36.wien.gv.at / event@ma36.wien.gv.at / brr@m36.magwien.gv.at
sabine.schuetz@wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Dietmar Klose!
Sehr geehrte Frau Dipl. Ing. Regine Brustbauer! / Sehr geehrte Frau Sabine Schütz!
Danke für die Beantwortung meiner E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017, dazu wollen wir Folgendes klarstellen:
Wenn die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde, warum wurde
1. Frau Renate Hoffmann / Leonard-Bernstein-Str 4-6, 1220 Wien, die sich schon am Nachmittag vor Ort begab, von den „Veranstaltern“ und den zufällig sich vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten mitgeteilt, dass es sich hier um eine politische Veranstaltung handelt, die von der MA 36 genehmigt und der Platz unter der Reichsbrücke von der MA 45 zugewiesen wurde, obwohl diese „Veranstaltung“ ursprünglich auf einer Wiese auf der Donauinsel (laut - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von - Herrn Mag. Florian Weinwurm) - wo sie niemanden gestört hätten, stattfinden sollte. Sie hatten auf dieser Wiese ihre akustischen Waffen (Bühnen, Boxen etc.) bereits aufgebaut, als sie unter die Reichsbrücke umsiedeln mussten.
Die Polizei wollte vor Ort die “genehmigte politische Veranstaltung” an diesem offensichtlich "nicht genehmigten Ort“ jedenfalls nicht beenden.
2. Herrn Julian Decker / Leonard-Bernstein-Str 4-6, 1220 Wien, wurde vom Permanenzdienstingenieur des Rathauses mitgeteilt, dass er für diese “genehmigte politische” Veranstaltung nicht zuständig ist.
3. Nach Arbeitsschluss um ca. 19.00 (ich war dem Lärmterror ab ca. 13.00, ab 15.00 in verstärkter Weise bis 22.20 ausgesetzt) fuhr ich sofort vor Ort um mich über diese „Lärmquelle“ zu informieren, aus einem verkehrt hängenden Schild konnte ich entnehmen, dass es sich um eine Demo handelt (am Sonntag, den 2. Juli 2017 habe ich - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters - von Herrn Mag. Florian Weinwurm erfahren, dass es sich um eine Demo handelt die im Sinne der SPÖ-Jugend abgehalten wurde und als nächste Station Schloss Schönbrunn geplant ist).
Bei meinem ersten Anruf (19.30) beim Permanentdienst des Rathauses wurde mir vom anwesenden Permanentdienstingenieur mitgeteilt, dass es sich um eine genehmigte politische Veranstaltung handelt für die er nicht zuständig ist. Ebenso beim zweiten Anruf (20.30).
Zwischendurch habe ich beim Polizeiwachzimmer Rudolf-Nurijew-Promenade angerufen (ca. 20.00), wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Funkwagen bereits vor Ort war, die Genehmigung eingesehen hätte, die von der MA 36 genehmigt und die neue Platzzuweisung unter der Reichsbrücke von der MA 45 vorgenommen wurde.
Weiter Anrufe (ab ca. 20.30 bis 21.30) )beim Polizeinotruf haben meist nur zu einer Verbindung zum Wachzimmer Rudolf-Nurijew-Promenade geführt, von wo man immer wieder die gleiche Information bekam und darauf hingewiesen wurde, dass alles Rechtens sei und die Polizei nichts unternehmen könnte, als immer wieder vorbeizufahren und um Reduzierung der Lautstärke ersuchen - was aber bis 22.20 zu keinem Erfolg führte.
Erst Anrufe bei der Landespolizeidirektion Wien Referat Bürgerinformation (ab ca. 21.30) führten zu einem Ergebnis, ein engagierter Beamter versprach sofort Maßnahmen einzuleiten, da er - so wie die betroffenen Anrainer - der Auffassung war, dass für diese Lärmstörung sehr wohl jemand zuständig sein musste. Sein Eingreifen scheint den Abbruch der Lärmstörung ab 22.20 herbeigeführt zu haben.
Wir ersuchen Sie deshalb zu prüfen,
1.) ob diese „Veranstaltung bzw. Demo“ ursprünglich auf einem anderen Ort auf der Donauinsel am 1. Juli 2017 genehmigt war - unsere Recherchen führten bisher zu folgendem Ergebnis: die Veranstaltung war auf einer Wiese auf der Donauinsel weiter stromabwärts wie oben bereits erwähnt vorgesehen und wurde von der MA 45 unter die Reichsbrücke verlegt, diesbezüglich ersuchen wir Sie uns mitzuteilen, wer dafür verantwortlich war und ist.
2.) ob sich die Veranstaltungsgruppe um - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von - Herrn Mag. Florian Weinwurm ohne jede Genehmigung auf der Donauinsel aufgehalten hat;
3.) ob es sich tatsächlich um eine SPÖ-nahe Veranstaltung gehandelt hat, wie - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von - Herr Mag. Florian Weinwurm mir in einem Telefonat am Sonntag, den 2. Juli 2017 mitteilte.
Herzlichen Dank im Voraus für die Klärung dieses Vorfalls vom 1. Juli 2017 und in Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich hochachtungsvoll
und mit herzlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps.: Mein linkes Ohr klingelt (Tinnitus aurium) nach wie vor, auch jetzt wo ich Ihnen diese E-Mail schreibe!
E-Mail-Antwort vom 19. Juli 2017 auf die E-Mail vom 14. Juli 2017
von der Magistratsabteilung 36
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Magistrat der Stadt Wien / Magistratsabteilung 36
Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen
Dresdner Straße 73-75
A-1200 Wien
Tel.(+43 1) 40 00- 36 110
Fax (+43 1) 40 00-99- 36 110
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
www.wien.at/wirtschaft/gewerbe/technik/
Wien, 18.07.2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir per E-Mail: info@die-demokratie.at
MA 36-556170-2017-16
22., Donauinsel
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Bezugnehmend auf Ihre E-Mails vom 14.07.2017 und 15.07.2017 wird auf unsere Beantwortung vom 11.07.2017 verwiesen und nochmals festgehalten, dass die Magistratsabteilung 36 für die gegenständliche „Veranstaltung“ weder auf der im Betreff genannten Örtlichkeit noch auf einem anderen Platz auf der Donauinsel eine Bewilligung erteilt hat.
Wie Sie bereits aus dem mit Ihnen geführten Schriftverkehr wissen, fallen politische Veranstaltungen bzw. Versammlungen (Demonstrationen, Kundgebungen) nicht in den Anwendungsbereich des Wiener Veranstaltungsbereichs und somit nicht in die Zuständigkeit der Magistratsabteilung 36.
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Ing.in Brustbauer
Tel.: (43 1) 4000 36301
Mit freundlichen Grüßen
Der Abteilungsleiter Dr. Klose Senatsrat
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Information zur Prüfung des elektronischen Siegels
bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/amtssignatur
E-Mail-Antwort vom 19. Juli 2017 auf die E-Mail vom 2. Juli 2017
von der Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Wien, am 18. Juli 2017
Mag. Schula, ORätin
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9, A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
GZ: 206465/2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir / info@die-demokratie.at
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2017 teilen wir Ihnen mit, dass die angeführte Veranstaltung vom 1. – 3. Juli 2017 auf der Donauinsel keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war. Es bestand daher keine polizeiliche Zuständigkeit, sondern eine Zuständigkeit des Magistrates der Stadt Wien. Die Landespolizeidirektion Wien kann daher zu Ihren Beanstandungen keine Stellungnahme abgeben. Es wird jedoch angemerkt, dass die Veranstaltung am 1.Juli 2017 um ca. 23.00 Uhr behördlich untersagt wurde.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail-Antwort vom 21. Juli 2017 auf die E-Mail vom 2. Juli 2017
von der Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Wien, am 21. Juli 2017
Gabriele Schautz, ADir
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 /72107
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
Herrn
Dr. Albert Mittermeir / info@die-demokratie.at
GZ: 1599/2017
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Die Landespolizeidirektion Wien bestätigt den Empfang Ihres Schreibens vom 14. Juli 2017. Sie werden um ein wenig Geduld gebeten. Der Vorfall wird geprüft. Wir werden Sie vom Ergebnis in Kenntnis setzen. Unabhängig von dieser Untersuchung bedauern wir den bei Ihnen hinterlassenen Eindruck.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail-Antwort vom 7. Juli 2017 auf die E-Mails vom 2. und 7. Juli 2017 vom Büro der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Stadträtin Mag. Ulli Sima. Seitens des Büros der Geschäftsgruppe Umwelt möchte ich auf Ihr Anliegen eingehen.
Nach Rücksprache mit der Magistratsabteilung 36 und der Landespolizeidirektion Wien war die von Ihnen angeführte "Veranstaltung" weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Veranstaltungsgesetz oder von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt war.
Auf Grund von Beschwerden begab sich der technische Permanenzdienst der Stadt Wien sowie ein Mitarbeiter der Magistratsdirktion Sofortmaßnahmen am Samstag, dem 1. Juli 2017 zur gegenständlichen Örtlichkeit und beendeten die nicht angemeldete Veranstaltung.
Seitens der Stadt Wien möchte ich Ihnen versichern, dass bei nicht genehmigten Veranstaltungen die Behörde umgehend einschreitet. Ich möchte mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fischer
Ing. Stefan Fischer
Büro der Geschäftsgruppe
Umwelt und Wiener Stadtwerke
1010 Wien, Rathaus
Tel.: (01) 4000 81 352
Fax: (01) 4000 99 81 352
E-Mail: stefan.fischer@wien.gv.at
E-Mail-Antwort von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
zum vorstehenden E-Mail vom 7. Juli 2017 am 16. Juli 2017:
Sehr geehrter Herr Ing. Stefan Fischer!
Danke für die Beantwortung meiner E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017, dazu wollen wir Folgendes feststellen:
Wenn die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde, warum wurde
1. Frau Renate Hoffmann / Leonard-Bernstein-Str 4-6, 1220 Wien, die sich schon am Nachmittag vor Ort begab, von den „Veranstaltern“ und den zufällig sich vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten mitgeteilt, dass es sich hier um eine politische Veranstaltung handelt, die von der MA 36 genehmigt und der Platz unter der Reichsbrücke von der MA 45 zugewiesen wurde, obwohl diese „Veranstaltung“ ursprünglich auf einer Wiese auf der Donauinsel (laut - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von -Herrn Mag. Florian Weinwurm) - wo sie niemanden gestört hätten, stattfinden sollte. Sie hatten auf dieser Wiese ihre akustischen Waffen (Bühnen, Boxen etc.) bereits aufgebaut, als sie unter die Reichsbrücke umsiedeln mussten. Warum konnte die MA 45 eine »nicht genehmigte Veranstaltung« von einem Veranstaltungsplatz zu einem anderen Ort (unter die Reichbrücke) veranlassen?
Die Polizei wollte vor Ort die “genehmigte »nichtgenehmigte« politische Veranstaltung”, an diesem offensichtlich "nicht genehmigten Ort“ jedenfalls nicht beenden.
2. Herrn Julian Decker / Leonard-Bernstein-Str 4-6, 1220 Wien, wurde vom Permanenzdienstingenieur des Rathauses mitgeteilt, dass er für diese “genehmigte politische” Veranstaltung nicht zuständig ist.
3. Nach Arbeitsschluss um ca. 19.00 (ich war dem Lärmterror ab ca. 13.00, ab 15.00 in verstärkter Weise bis 22.20 ausgesetzt) fuhr ich sofort vor Ort um mich über diese „Lärmquelle“ zu informieren, aus einem verkehrt hängenden Schild konnte ich entnehmen, dass es sich um eine Demo handelt (am Sonntag, den 2. Juli 2017 habe ich - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters - von Herrn Mag. Florian Weinwurm erfahren, dass es sich um eine Demo handelt die im Sinne der SPÖ-Jugend abgehalten wurde und als nächste Station Schloss Schönbrunn geplant ist).
Bei meinem ersten Anruf (19.30) beim Permanentdienst des Rathauses wurde mir vom anwesenden Permanentdienstingenieur mitgeteilt, dass es sich um eine genehmigte politische Veranstaltung handelt für die er nicht zuständig ist. Ebenso beim zweiten Anruf (20.30).
Zwischendurch habe ich beim Polizeiwachzimmer Rudolf-Nurijew-Promenade angerufen (ca. 20.00), wo mir mitgeteilt wurde, dass ein Funkwagen bereits vor Ort war, die Genehmigung eingesehen hätte, die von der MA 36 genehmigt und die neue Platzzuweisung unter der Reichsbrücke von der MA 45 vorgenommen wurde.
Weiter Anrufe (ab ca. 20.30 bis 21.30) )beim Polizeinotruf haben meist nur zu einer Verbindung zum Wachzimmer Rudolf-Nurijew-Promenade geführt, von wo man immer wieder die gleiche Information bekam und darauf hingewiesen wurde, dass alles Rechtens sei und die Polizei nichts unternehmen könnte, als immer wieder vorbeizufahren und um Reduzierung der Lautstärke ersuchen - was aber bis 22.20 zu keinem Erfolg führte.
Erst Anrufe bei der Landespolizeidirektion Wien Referat Bürgerinformation (ab ca. 21.30) führten zu einem Ergebnis, ein engagierter Beamter versprach sofort Maßnahmen einzuleiten, da er - so wie die betroffenen Anrainer - der Auffassung war, dass für diese Lärmstörung sehr wohl jemand zuständig sein musste. Sein Eingreifen scheint den Abbruch der Lärmstörung ab 22.20 herbeigeführt zu haben.
Wir ersuchen Sie deshalb zu prüfen,
1.) ob diese „Veranstaltung bzw. Demo“ ursprünglich auf einem anderen Ort auf der Donauinsel am 1. Juli 2017 genehmigt war - unsere Recherchen führten bisher zu folgendem Ergebnis: die Veranstaltung war auf einer Wiese auf der Donauinsel weiter stromabwärts wie oben bereits erwähnt vorgesehen und wurde von der MA 45 unter die Reichsbrücke verlegt, diesbezüglich ersuchen wir Sie uns mitzuteilen, wer dafür verantwortlich war und ist.
2.) ob sich die Veranstaltungsgruppe um - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von - Herrn Mag. Florian Weinwurm ohne jede Genehmigung auf der Donauinsel aufgehalten hat;
3.) ob es sich tatsächlich um eine SPÖ-nahe Veranstaltung gehandelt hat, wie - nach heutigem Informationsstand eines Mitarbeiters von - Herr Mag. Florian Weinwurm mir in einem Telefonat am Sonntag, den 2. Juli 2017 mitteilte.
Herzlichen Dank im Voraus für die Klärung dieses Vorfalls vom 1. Juli 2017 und in Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich hochachtungsvoll
und mit herzlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps.: Mein linkes Ohr klingelt (Tinnitus aurium) nach wie vor, auch jetzt wo ich Ihnen diese E-Mail schreibe!
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Der Vorfall vom 1. Juli 2017 geht in die nächste Runde:
E-Mail vom 24. 07. 2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Polizeiinspektion <Rudolf Nurejew-Promenade 1 / 1220 Wien>:
Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28, 1220 Wien
E-Mail: info@die-demokratie.at
Telefon: 963 09 07
Sehr geehrte
Polizeiinspektion Rudolf Nurejew-Promenade 1
1220 Wien, Rudolf Nurejew-Promenade 1 !
Am 1. Juli 2017 wurde unter der Reichsbrücke eine Party/Demonstration/Veranstaltung durchgeführt. Die Beschwerden über die extreme Lautstärke dieser „genehmigten politischen Veranstaltung“ wurden ab ca. 15.00 von vielen Anrainern durch telefonische Anrufe an die »Polizeiinspektion Rudolf Nurejew-Promenade 1« und an andere Dienststellen wie den Permanenzdienst des Rathauses mündlich/telefonisch eingereicht.
Die Anrufer - und auch ich - haben die Mitteilung bekommen, dass es sich um eine von der MA 36 genehmigte politische Veranstaltung handelt, die den Veranstaltungsort unter der Reichsbrücke/Abgang U1 Donauinsel kurzfristig zugewiesen - wahrscheinlich ohne Genehmigung - bekommen hat. Ferner wurde uns mitgeteilt, dass Polizisten einer Funkstreife vor Ort die Genehmigung für diese »Party/Demonstration/Veranstaltung« eingesehen haben, alles rechtens ist und die Polizei dagegen - auch gegen den Lärmterror - nichts unternehmen kann.
Wir haben bisher folgende Antworten von Behörden bekommen
1. Landespolizeidirektion Wien: Wien, am 18. Juli 2017
Mag. Schula, ORätin
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
GZ: 206465/2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir / info@die-demokratie.at
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2017 teilen wir Ihnen mit, dass die angeführte Veranstaltung vom 1. – 3. Juli 2017 auf der Donauinsel keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war. Es bestand daher keine polizeiliche Zuständigkeit, sondern eine Zuständigkeit des Magistrates der Stadt Wien. Die Landespolizeidirektion Wien kann daher zu Ihren Beanstandungen keine Stellungnahme abgeben. Es wird jedoch angemerkt, dass die Veranstaltung am 1.Juli 2017 um ca. 23.00 Uhr behördlich untersagt wurde.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
2. Magistrat der Stadt Wien - MA 36 - Veranstaltungswesen
MA 36-556170-2017-9 Wien, 11.07.2017
22., Donauinsel
Bereich Reichsbrücke beim Zugang zur U1 Station
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
In Beantwortung Ihrer E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017 wird klargestellt, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde. Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde beendet, nachdem sich der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen auf Grund von Beschwerden eingeschaltet und vor Ort begeben haben.
Zu Ihren Fragen dürfen wir auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftverkehr verweisen. Wie Sie bereits wissen, wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen nicht nur der sicherheitstechnische Aspekt sondern auch der Schutz der AnrainerInnen berücksichtigt.
Sachbearbeiterin:
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.in Brustbauer
Der Abteilungsleiter
Tel.: (43 1) 4000 36301
Dr. Klose Senatsrat
Wir ersuchen Sie - die Polizeiinspektion Rudolf Nurejew-Promenade 1 - deshalb, uns bekannt zu geben, welche Genehmigung hier vom Veranstalter „Freie Luft“ mit dem Organisator Herrn Armin Gruber der Polizei vorgelegt wurde oder ob es sich um eine Fälschung handelte, da bisher keine öffentliche Stelle gefunden werden konnte, die für diese »Party/Demonstration/Veranstaltung« eine Genehmigung erlassen hat.
Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde erst um ca. 22.20 untersagt, begann jedoch bereits ab 13.00, ab ca. 15.00 mit ca. 120 bis 140 Dezibel Lautstärke. Der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen (nach über 7 Stunden - in Wien geht alles flott) haben sich auf Grund von unzähligen Beschwerden somit erst um ca. 22.00 vor Ort begeben und die unangemeldete „Veranstaltung“ beendet.
Lärm schadet nicht nur dem Ohr sondern dem Gesamtorganismus.
Seit Samstag, den 1. Juli 2017 leide ich unter einem nerventötenden klingelnden Pfeifton in meinem linken Ohr. Ich hoffe, dass es sich dabei „nur“ um ein Schalltrauma in Form eines Lärmtraumas handelt, dabei kann das Gehör bis zu einigen Wochen benötigen um sich von einem akuten Lärmtrauma zu regenerieren, wirksame Behandlungsmethoden gibt es bislang nicht. Der klingelnden Pfeifton weist jedoch eher auf Tinnitus hin, dass bedeutet in vielen Fällen - ein nerventötender klingelnder Pfeifton ein Leben lang!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
E-Mail-Antwort vom 24. Juli 2017 auf oben stehendes E-Mail vom 24. Juli 2017 von der Polizeiinspektion <Rudolf Nurejew-Promenade 1 / 1220 Wien>
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
S.g. Hr. Dr. MITTERMEIR!
Ich möchte Ihnen den Empfang Ihres e-mails bestätigen.
JETSCHKO, Chefinspektor
E-Mail-Antwort vom 31. Juli 2017 auf oben stehendes E-Mail vom 24. Juli 2017 von der .LPD Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
.LPD
Republik Österreich
Landespolizeidirektion Wien
Wien, am 27. Juli 2017
Mag. Schula, ORätin
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
Herrn
Dr. Albert Mittermeir / info@die-demokratie.at
GZ: 206465/2017
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 24. Juli 2017 an die PI Rudolf-Nurejew-Promenade ersuchen wir Sie um Bekanntgabe, welches Anliegen Sie in der Angelegenheit konkret an die Landespolizeidirektion Wien haben.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail vom 11. August 2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die .LPD Landespolizeidirektion Wien:
Sehr geehrte Landespolizeidirektion Wien! Sehr geehrter Herr HR Dr. Peter Jedelsky!
Mit der E-Mail an die PI Rudolf-Nurejew-Promenade wollte ich eine Anfrage stellen, wie es zu den folgenden Aussagen - die den Mitbewohnern des Donaucity Wohnparks und auch mir) bei jedem Anruf mitgeteilt wurden - der diensthabenden Polizisten kommen konnte:
1. "Das ist eine genehmigte politische Veranstaltung, gegen die nichts unternommen werden kann." (Diese Aussage erhielten wir auch vom Permanenzdienst des Rathauses).
2. "Es wurde mir mitgeteilt, dass die Polizei vor Ort war, die Veranstaltungsgenehmigung eingesehen habe und somit Alles seine rechtliche Ordnung hätte und man nicht gegen - eine von der Stadt Wien - gewollte Veranstaltung vorgehen könne."
Inzwischen haben wir die Informationen von der MA 36, dass diese Veranstaltung weder nach dem Veranstaltungsgesetz noch von der LPD nach dem Versammlungsgesetz und auch von der MA 45 als Grundverwalterin wurde keine Grundbenützung genehmigt.
Wie konnten sich diese Aussagen der Polizei und des Permanenzdienstes gegenüber allen Anrufern bis beinahe 22.00 halten und erst um ca. 22.20 untersagt werden?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Bemühungen
verbleibe ich hochachtungsvoll
Dr. Albert Mittermeir
E-Mail vom 23.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an Herrn Jugendkoordinator der SPÖ-Wien Mag. Bernhard Häupl:
Sehr geehrter Herr JK Mag. Bernhard Häupl!
Durch einen Anruf von einem Angestellten von Herrn Mag. Florian Weinwurm, der am Sonntag, den 2. Juli 2017 an dieser Veranstaltung/Demo/Party (Organisator: Armin Gruber) teilnahm, erfuhr ich, dass die Veranstaltung (politische Rave-Demo, leider ohne Hanf- sondern nur mit Bierverkauf - man sollte diese Veranstaltungsserie besser in Kooperation mit dem Hanfladen »Hanf & Hanf« in der Lasselle-Straße 13, 1020 Wien, www.hanf-hanf.at durchführen/Anm.: M.A.) unter der Reichsbrücke am 1. Juli 2017 eine frei finanziert SPÖ-Veranstaltung war mit den (nicht kommunizierten/Anm.: M.A.) Inhalten wie
... für eine offene Gesellschaft
... für Demokratie
... für ein gemeinsames Europa
... für Versammlungsfreiheit«.
Mitarbeiter (Name noch unbekannt) von Herrn Mag. Florian Weinwurm
(Mitorganisator der politischen Veranstaltung vom 1. Juli 2017 unter der Reichsbrücke/Abgang U1 zur Donauinsel)
Ketzergasse 253
2380 Perchtoldsdorf
Österreich
Telefon: +43 1 865 82 55 -0
Fax: +43 1 865 82 55 -44
Email: office@iqos.at
Email: florian.weinwurm@iqos.at
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme dieser Information des Mitarbeiters von Herrn Mag. Florian Weinwurm und ersuche Sie um eine Bestätigung über deren Richtigkeit beziehungsweise um ein Distanzierungsschreiben aus dem hervorgeht, dass die SPÖ Wien damit nicht in Verbindung steht.
Lärm schadet nicht nur dem Ohr sondern dem Gesamtorganismus.
Seit Samstag, den 1. Juli 2017 leide ich unter einem nerventötenden klingelnden Pfeifton in meinem linken Ohr. Ich hoffe, dass es sich dabei „nur“ um ein Schalltrauma in Form eines Lärmtraumas handelt, dabei kann das Gehör bis zu einigen Wochen benötigen um sich von einem akuten Lärmtrauma zu regenerieren, wirksame Behandlungsmethoden gibt es bislang nicht. Der klingelnden Pfeifton weist jedoch eher auf Tinnitus hin, dass bedeutet in vielen Fällen - ein nerventötender klingelnder Pfeifton ein Leben lang!
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen verbleibe ich hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps1.: Der Rat des Mitarbeiters von Herrn Mag. Florian Weinwurm, dass jemand, der in der Stadt leben will, Lärm zu ertragen hätte und wenn er Ruhe bevorzugt, doch auf das Land ziehen kann, ist für mich nicht annehmbar. Wien sollte nicht nur propagandistisch eine der »lebenswertesten Städte der Welt« sein sondern auch in Wirklichkeit.
ps2.: Wir mussten bisher leider Ihre Ingnoranz bezüglich unseres Schreibens zur Kenntnis nehmen. Denken wir dabei an Mahatma Gandhi, der sagte: »Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, und dann gewinnst du.«
Unser erstes Schreiben an Sie vom 2. Juli 2017:
Sehr geehrter Herr JK Häupl!
Ich ersuche Sie uns mitzuteilen, wie wir uns gegen den zunehmenden, gesundheitsschädigenden Lärmterror in der Stadt Wien schützen können.
Seit Jahren wird die gesundheitliche Belastung durch Veranstaltungslärm in der Stadt Wien immer stärker. Wird die »lebenswerteste Stadt der Welt« von normalen Bürgern bald nicht mehr bewohnbar sein?
Aktueller Anlass ist die politische Veranstaltung (Demonstration) Donauinsel unter der Reichsbrücke beim Zugang zur U1-Haltestelle Donauinsel - Samstag, den 1. Juli 2017.
Diese Veranstaltung lässt sich mit folgenden Worten beschreiben: Gesundheitsschädigender Lärmterror (ca. 120 bis 140 Dezibel vor Ort) gegenüber den Anrainern und erholungssuchenden Donauinselbesuchern - dennoch so stumm.
Aggressiver Lärm kann politische Diskussionen nicht ersetzen, Mitbürger mit Schallwellen anzugreifen wird zu keiner Veränderung der politischen Situation führen. Inhalte wurden von dieser “politischen Veranstaltung” nicht vermittelt, nur Aggressionen wurden erzeugt. Ich weis bis heute nicht worum es dabei ging - nur auf einem verkehrt, schräg hängenden Schild war zu lesen: „Das ist eine Demo“, siehe Bild links/rechts vom Auto:
>Demo1.jpg< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Das Traurigste ist, dass diese Veranstaltung von der MA 36 genehmigt und die Ortszuweisung von der MA 45 veranlasst wurde. Und beinahe unfassbar, niemand war für diesen Lärmterror zuständig, beziehungsweise wollte ihn trotz unzähliger Beschwerden beenden, weder der Permanentdienst des Rathauses noch die Polizei wollte, beziehungsweise wurde uns mitgeteilt, konnte gegen diesen Lärmterror etwas unternehmen. Die Bürger der Stadt Wien waren hilflos diesem Lärmterror ausgesetzt. Wenn in Zukunft eine vielleicht notwendige politische Diskussion auf diese Weise ausgetragen wird, werden wir uns bald die Köpfe blutig schlagen - ist ja auch einfacher als zu diskutieren bzw. zu informieren.
Folgende körperliche Erscheinungen musste ich am Sonntag, den 2. Juli 2017 an mir feststellen:
1. Tinitus - ich hoffe, dass dies eine vorübergehende Erscheinung ist und nicht für immer bestehen bleibt.
2. Rote Augen (Bindehaut) - das beruht einerseits auf einer arbeitsreichen 6-Tage-Woche - bin jedoch selbst schuld, wenn ich viel arbeite - und auf diesem körperlich und mental belastenden Lärmterror (extrem von ca. 15.00 bis 22.20), der eine Erholung nicht rechtzeitig zugelassen hat.
3. Allgemeine Müdigkeit sowie verminderte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, wie zum Beispiel Lernfähigkeit - aber am Sonntag braucht ja auch kein Mensch etwas lernen oder gar zu arbeiten.
4. Ständige Krämpfe in den Füßen habe ich normalerweise auch nicht.
Ich ersuche Sie um eine persönliche Antwort und verbleibe hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 29. Juli 2017 um 20.13 in unveränderter Form wiederholt.
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 5. August 2017 um 20.07 in unveränderter Form ein zweites Mal wiederholt.
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 15. August 2017 um 20.18 in unveränderter Form ein drittes Mal wiederholt.
Grund der wiederholten Zusendungen: Bis heute keine Antwort!
E-Mail vom 23.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an Herrn Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner:
post@md-os.wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner!
Wir haben von der Landespolizeidirektion Wien folgendes Schreiben zum Vorfall »Lärmterror mit Gesundheitsschädigung« bekommen:
Wien, am 18. Juli 2017
Mag. Schula, ORätin
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
GZ: 206465/2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir
info@die-demokratie.at
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2017 teilen wir Ihnen mit, dass die angeführte Veranstaltung vom 1. – 3. Juli 2017 auf der Donauinsel keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war. Es bestand daher keine polizeiliche Zuständigkeit, sondern eine Zuständigkeit des Magistrates der Stadt Wien. Die Landespolizeidirektion Wien kann daher zu Ihren Beanstandungen keine Stellungnahme abgeben. Es wird jedoch angemerkt, dass die Veranstaltung am 1.Juli 2017 um ca. 23.00 Uhr behördlich untersagt wurde.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
Zu Ihrer Information, folgendes E-Mail erging am Sonntag, den 23. Juli 2017 an:
post@ma45.wien.gv.at
"Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Gerald Loew / Leiter der MA 45!
Für Samstag, den 1. Juli 2017 war eine Veranstaltung mit der Kategorie „Party“ im Internet angekündigt. Diese sogenannte „Party“ wurde von einem Mitarbeiter der MA 45 vom vorgesehenen Veranstaltungsplatz »Donauinsel …neben dem Wasserspielplatz« unter die Reichsbrücke verwiesen und unter der Kategorie „Demo“ mit einem unglaublichen Lärmterror veranstaltet. Demonstrationen oder Veranstaltungen unter der Reichsbrücke haben sich in den letzten 18 Jahren immer als gesundheitsgefährdend erwiesen - die Schallverstärkung durch die Brücke und die ungehemmte Schallweiterleitung über das Wasser machen jede Schallwelle zu einem Projektil.
Freie Luft 1.png / Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Das folgende Foto weist diese „Party“ eindeutig als „Demonstration“ aus, siehe das Schild neben dem linken Auto rechts, darauf steht zu lesen »DAS IST EINE DEMO«:
Demo2jpg.jpg. / Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Die Fragen an Sie:
1. Wer hat die sogenannte Party-Demo-Veranstaltung generell auf der Donauinsel erlaubt - offensichtlich ohne jegliche Auflagen?
2. Warum wurde diese Party-Demo-Veranstaltung an einen absolut ungeeigneten Standort unter der Reichsbrücke verlegt?
3. Warum hat bis ca. 22.00 trotz heftigster und zahlreicher Beschwerden keine einzige Behörde zum Schutz der Anrainer und Donauinselbesucher eingegriffen?
4. Zu welcher Partei gehört diese Veranstaltungsreihe und von welchen Behörden/Magistratsabteilungen etc. wurden die einzelnen Veranstaltungen
• Burggarten
• Volksgarten
• Ballhausplatz
• Maria-Theresien-Platz
• Donauinsel
genehmigt?
Zu Ihrer Information, folgendes E-Mail erging an:
event@ma36.wien.gv.at
post@ma36.wien.gv.at
ulli.sima@wien.gv.at
office@ullisima.at
buergermeister@magwien.gv.at
ernst.nevrivy@spw.at
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben:
"MA 36-556170-2017-9 Wien, 11.07.2017
22., Donauinsel
Bereich Reichsbrücke beim Zugang zur U1 Station
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch
die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
In Beantwortung Ihrer E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017 wird klargestellt, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde. Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde beendet, nachdem sich der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen auf Grund von Beschwerden eingeschaltet und vor Ort begeben haben.
Zu Ihren Fragen dürfen wir auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftverkehr verweisen. Wie Sie bereits wissen, wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen nicht nur der sicherheitstechnische Aspekt sondern auch der Schutz der AnrainerInnen berücksichtigt.
Sachbearbeiterin: Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.in Brustbauer Der Abteilungsleiter
Tel.: (43 1) 4000 36301
Dr. Klose
Senatsrat"
dürfen wir auf die Lärmentwicklung einer genehmigten Veranstaltung während der Veranstaltungszeit am Sonntag, den 12. Juni 2016 (Dauer: 13.45 bis 21.45) erinnern, die gesundheitsschädigende Auswirkungen auf unzählige Anrainer hatte. Die Schallemission, d.h. die Erzeugung von Schallwellen der Musikanlage scheint in keiner Weise begrenzt gewesen zu sein und der Veranstalter “Kolonija” hat die volle Kapazität seiner Anlagen ausgenützt, bis auf ca. 2 Stunden, in denen der Permanentdienst-Ingenieur des Rathauses anwesend war.
Kolonija.jpg / Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
oder auf die genehmigte Veranstaltung »Rock in Vienna« vom 2. bis 5. Juni 2107, als wir am Sonntag, den 4. Juni 2017 ab ca. 21.15 von Schallwellen mit ungefähr 70 bis 90 Dezibel im Wohnpark Donaucity überrollt wurden, obwohl nur 70 Dezibel bis zum nächst gelegenen Fenster vom Veranstaltungsort genehmigt waren.
Um es kurz zu machen - die MA 36 ist nicht in der Lage Dezibel-Überschreitungen und somit eine Gefährdung der Anrainer, der Veranstaltungsbesucher oder Passanten zu verhindern. Die Donauinsel ist für lärmende Veranstaltungen nicht geeignet, die Schallübertragung und damit die Gesundheitsgefährdung der Menschen ist beinahe grenzenlos.
Natürlich sind die auftretenden Künstler ebenfalls gefährdet, so leiden die meisten Mitglieder von Rockbands wie der Sänger „Bono" (Paul David Hewson) von der irischen Rockband U2, Eric Clapton, Georg Harrison und Sting an Tinnitus, hervorgerufen durch laute „Musik".
Ich ersuche Sie im Namen der betroffen Wiener Bevölkerung (Anrainer, der Veranstaltungsbesucher und Passanten) um eine deutliche Reduzierung der genehmigten Dezibel - auf einen Emissionswert von 70 db ab Lautsprecher-Boxen damit auch die Veranstaltungsbesucher nicht zu Schaden kommen (durchgehend überwacht durch stationäre Lärm-Messgeräte).
Lärm schadet nicht nur dem Ohr sondern dem Gesamtorganismus.
Seit Samstag, den 1. Juli 2017 leide ich unter einem nerventötenden klingelnden Pfeifton in meinem linken Ohr. Ich hoffe, dass es sich dabei „nur“ um ein Schalltrauma in Form eines Lärmtraumas handelt, dabei kann das Gehör bis zu einigen Wochen benötigen um sich von einem akuten Lärmtrauma zu regenerieren, wirksame Behandlungsmethoden gibt es bislang nicht. Der klingelnden Pfeifton weist jedoch eher auf Tinnitus hin, dass bedeutet in vielen Fällen - ein nerventötender klingelnder Pfeifton ein Leben lang!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps.: Danke für das „Insekt“ im Ohr!"
Sehr geehrter Herr Dr. Hechtner, ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Bindeglied zwischen Politik und Wiener Bevölkerung, als höchste administrative Autorität der Stadt Wien - unsere Beschwerden über gesundheitsgefährdende Lärmstörungen Nacht für Nacht, Woche für Woche von den Lokalen und genehmigten Veranstaltungen auf der Donauinsel werden seit 18 Jahren von den Behörden weitgehend ignoriert. Ich ersuche Sie auf alle zuständigen Magistratsabteilungen einzuwirken, damit in Zukunft Veranstaltungen ohne Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durchgeführt werden und wenn das nicht möglich ist, eben nicht durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 29. Juli 2017 um 20.10 in unveränderter Form wiederholt.
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 5. August 2017 um 12.37 in unveränderter Form ein zweites Mal wiederholt.
Grund der wiederholten Zusendungen: Bisher keine Antwort!
E-Mail vom 23.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an Herrn Dipl. Ing. Gerald Loew / Leiter der MA 45 (Wiener Gewässer):
<post@ma45.wien.gv.at>
Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Gerald Loew / Leiter der MA 45!
Für den Samstag, den 1. Juli 2017 war eine Veranstaltung mit der Kategorie „Party“ im Internet angekündigt. Diese sogenannte „Party“ wurde von einem Mitarbeiter der MA 45 vom vorgesehenen Veranstaltungsplatz »Donauinsel …neben dem Wasserspielplatz« unter die Reichsbrücke verwiesen und unter der Kategorie „Demo“ mit einem unglaublichen Lärmterror veranstaltet. Demonstrationen oder Veranstaltungen unter der Reichsbrücke haben sich in den letzten 18 Jahren immer als gesundheitsgefährdend erwiesen - die Schallverstärkung durch die Brücke und die ungehemmte Schallweiterleitung über das Wasser machen jede Schallwelle zu einem Projektil.
»Freie Luft 1.png« Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Das folgende Foto weist diese „Party“ eindeutig als „Demonstration“ aus, siehe das Schild neben dem linken Auto rechts, darauf steht zu lesen »DAS IST EINE DEMO«:
»Demo2jpg.jpg« Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Die Fragen an Sie:
1. Wer hat die sogenannte Party-Demo-Veranstaltung generell auf der Donauinsel erlaubt - offensichtlich ohne jegliche Auflagen?
2. Warum wurde diese Party-Demo-Veranstaltung an einen absolut ungeeigneten Standort unter der Reichsbrücke verlegt?
3. Warum hat bis ca. 22.00 trotz heftigster und zahlreicher Beschwerden keine einzige Behörde zum Schutz der Anrainer und Donauinselbesucher eingegriffen?
4. Zu welcher Partei gehört diese Veranstaltungsreihe und von welchen Behörden/Magistratsabteilungen etc. wurden die einzelnen Veranstaltungen
• Burggarten
• Volksgarten
• Ballhausplatz
• Maria-Theresien-Platz
• Donauinsel
genehmigt?
Zu Ihrer Information, folgendes E-Mail erging an:
event@ma36.wien.gv.at
post@ma36.wien.gv.at
ulli.sima@wien.gv.at
office@ullisima.at
buergermeister@magwien.gv.at
ernst.nevrivy@spw.at
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben:
"MA 36-556170-2017-9 Wien, 11.07.2017
22., Donauinsel
Bereich Reichsbrücke beim Zugang zur U1 Station
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch
die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
In Beantwortung Ihrer E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017 wird klargestellt, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde. Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde beendet, nachdem sich der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen auf Grund von Beschwerden eingeschaltet und vor Ort begeben haben.
Zu Ihren Fragen dürfen wir auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftverkehr verweisen. Wie Sie bereits wissen, wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen nicht nur der sicherheitstechnische Aspekt sondern auch der Schutz der AnrainerInnen berücksichtigt.
Sachbearbeiterin: Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.in Brustbauer Der Abteilungsleiter
Tel.: (43 1) 4000 36301
Dr. Klose
Senatsrat"
dürfen wir auf die Lärmentwicklung einer genehmigten Veranstaltung während der Veranstaltungszeit am Sonntag, den 12. Juni 2016 (Dauer: 13.45 bis 21.45) erinnern, die gesundheitsschädigende Auswirkungen auf unzählige Anrainer hatte. Die Schallemission, d.h. die Erzeugung von Schallwellen der Musikanlage scheint in keiner Weise begrenzt gewesen zu sein und der Veranstalter “Kolonija” hat die volle Kapazität seiner Anlagen ausgenützt, bis auf ca. 2 Stunden, in denen der Permanentdienst-Ingenieur des Rathauses anwesend war.
»Kolonija.jpg«
oder auf die genehmigte Veranstaltung »Rock in Vienna« vom 2. bis 5. Juni 2107, als wir am Sonntag, den 4. Juni 2017 ab ca. 21.15 von Schallwellen mit ungefähr 70 bis 90 Dezibel im Wohnpark Donaucity überrollt wurden, obwohl nur 70 Dezibel bis zum nächst gelegenen Fenster vom Veranstaltungsort genehmigt waren.
Um es kurz zu machen - die MA 36 ist nicht in der Lage Dezibel-Überschreitungen und somit eine Gefährdung der Anrainer, der Veranstaltungsbesucher oder Passanten zu verhindern. Die Donauinsel ist für lärmende Veranstaltungen nicht geeignet, die Schallübertragung und damit die Gesundheitsgefährdung der Menschen ist beinahe grenzenlos.
Natürlich sind die auftretenden Künstler ebenfalls gefährdet, so leiden die meisten Mitglieder von Rockbands wie der Sänger „Bono" (Paul David Hewson) von der irischen Rockband U2, Eric Clapton, Georg Harrison und Sting an Tinnitus, hervorgerufen durch laute „Musik".
Ich ersuche Sie im Namen der betroffen Wiener Bevölkerung (Anrainer, der Veranstaltungsbesucher und Passanten) um eine deutliche Reduzierung der genehmigten Dezibel - auf einen Emissionswert von 70 db ab Lautsprecher-Boxen damit auch die Veranstaltungsbesucher nicht zu Schaden kommen (durchgehend überwacht durch stationäre Lärm-Messgeräte).
Lärm schadet nicht nur dem Ohr sondern dem Gesamtorganismus.
Seit Samstag, den 1. Juli 2017 leide ich unter einem nerventötenden klingelnden Pfeifton in meinem linken Ohr. Ich hoffe, dass es sich dabei „nur“ um ein Schalltrauma in Form eines Lärmtraumas handelt, dabei kann das Gehör bis zu einigen Wochen benötigen um sich von einem akuten Lärmtrauma zu regenerieren, wirksame Behandlungsmethoden gibt es bislang nicht. Der klingelnden Pfeifton weist jedoch eher auf Tinnitus hin, dass bedeutet in vielen Fällen - ein nerventötender klingelnder Pfeifton ein Leben lang!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
ps.: Danke für das „Insekt“ im Ohr!
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 29. Juli 2017 um 20.06 in unveränderter Form wiederholt.
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 4. August 2017 um 12.37 in unveränderter Form ein zweites Mal wiederholt.
Grund der wiederholten Zusendungen: Bisher keine Antwort!
E-Mail vom 25.07.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an den Permanenzdienst der Magistrationsdirektion:
permanenzdienst@md-bd.wien.gv.at
Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
1220 Wien
E-Mail: info@die-demokratie.at
Telefon: 963 09 07
Sehr geehrter
Permanenzdienst
Magistrat der Stadt Wien
Rathaus
A-1082 Wien
Am 1. Juli 2017 wurde unter der Reichsbrücke eine Party/Demonstration/Veranstaltung durchgeführt. Die Beschwerden über die extreme Lautstärke dieser „genehmigten politischen Veranstaltung“ wurden ab ca. 15.00 von vielen Anrainern durch telefonische Anrufe an die »Polizeiinspektion Rudolf Nurejew-Promenade 1« sowie den Permanenzdienst-Ingenieur des Rathauses mündlich/telefonisch eingereicht. Der „Musiklärm“ wurde auch am Biberhaufenweg noch als unangenehm laut empfunden.
Die Anrufer wie Julian Decker / Leonard-Bernstein-Str 4-6 / 1220 Wien - und auch ich - haben die Mitteilung bekommen, dass es sich um eine genehmigte politische Veranstaltung handelt, die den Veranstaltungsort unter der Reichsbrücke/Abgang U1 Donauinsel kurzfristig zugewiesen - wahrscheinlich ohne Genehmigung - bekommen hat. Ferner wurde uns mitgeteilt, dass Polizisten einer Funkstreife vor Ort die Genehmigung für diese »Party/Demonstration/Veranstaltung« eingesehen haben, alles rechtens ist und der Permanenzdienst dafür nicht zuständig und die Polizei - auch gegen den Lärmterror - nichts unternehmen kann.
Wir haben bisher folgende Antworten von Behörden bekommen
1. Landespolizeidirektion Wien:
Wien, am 18. Juli 2017
Mag. Schula, ORätin
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
GZ: 206465/2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir
info@die-demokratie.at
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2017 teilen wir Ihnen mit, dass die angeführte Veranstaltung vom 1. – 3. Juli 2017 auf der Donauinsel keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war. Es bestand daher keine polizeiliche Zuständigkeit, sondern eine Zuständigkeit des Magistrates der Stadt Wien. Die Landespolizeidirektion Wien kann daher zu Ihren Beanstandungen keine Stellungnahme abgeben. Es wird jedoch angemerkt, dass die Veranstaltung am 1.Juli 2017 um ca. 23.00 Uhr behördlich untersagt wurde.
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
2. Magistrat der Stadt Wien - MA 36 - Veranstaltungswesen
MA 36-556170-2017-9 Wien, 11.07.2017
22., Donauinsel
Bereich Reichsbrücke beim Zugang zur U1 Station
Lärmbelästigung am 01.07.2017 durch
die Aktion „Freie Luft am Wasser“
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
In Beantwortung Ihrer E-Mails vom 02.07.2017 und 07.07.2017 wird klargestellt, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ weder von der Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz noch von der Landespolizeidirektion Wien nach dem Versammlungsgesetz genehmigt wurde. Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde beendet, nachdem sich der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen auf Grund von Beschwerden eingeschaltet und vor Ort begeben haben.
Zu Ihren Fragen dürfen wir auf den bereits mit Ihnen geführten Schriftverkehr verweisen. Wie Sie bereits wissen, wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen nicht nur der sicherheitstechnische Aspekt sondern auch der Schutz der AnrainerInnen berücksichtigt.
Sachbearbeiterin:
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.in Brustbauer
Der Abteilungsleiter
Tel.: (43 1) 4000 36301
Dr. Klose
Senatsrat
Wir ersuchen Sie - den Permanenzdienst des Rathauses - deshalb, uns bekannt zu geben, welche Genehmigung hier vom Veranstalter „Freie Luft“ mit dem Organisator Herrn Armin Gruber der Polizei vorgelegt wurde oder ob es sich um eine Fälschung handelte, da bisher keine öffentliche Stelle gefunden werden konnte, die für diese »Party/Demonstration/Veranstaltung« eine Genehmigung erlassen hat.
Die unangemeldete „Veranstaltung“ wurde erst um ca. 22.20 untersagt, begann jedoch bereits ab 13.00, ab ca. 15.00 mit ca. 120 bis 140 Dezibel Lautstärke. Der Permanenzdienst-Ingenieur sowie die Polizei erklärten sich - obwohl wir an diesem Samstag beinahe ununterbrochen beim Permanenzdienst und der Polizei angerufen haben, als nicht zuständig, es wurde nichts unternommen, es wurde uns immer wieder mitgeteilt, dass es sich um eine genehmigte Veranstaltung handelt für die weder die Polizei noch der Permanenzdienst zuständig ist.
Der Permanenzdienst der Stadt Wien und die Magistratsdirektion Gruppe Sofortmaßnahmen (nach über 7 Stunden - in Wien geht alles flott) haben sich auf Grund von unzähligen Beschwerden erst um ca. 22.00 dann doch vor Ort begeben und die angemeldete „Veranstaltung“ beendet und untersagt - warum nicht sofort?
Demonstrationen oder Veranstaltungen unter der Reichsbrücke haben sich in den letzten 18 Jahren immer als gesundheitsgefährdend erwiesen - die Schallverstärkung durch die Brücke und die ungehemmte Schallweiterleitung über das Wasser machen jede Schallwelle zu einem Projektil. Diese Tatsache muss aufgrund jahrelanger Lärmbeschwerden auch dem Magistrat der Stadt Wien bekannt und bewusst sein. Warum hat man 7 Stunden lang die Anrainer, die Passanten und die Veranstaltungsteilnehmer dieser Gesundheitsgefährdung - niemand erklärte sich für zuständig - ausgesetzt?
Lärm schadet nicht nur dem Ohr sondern dem Gesamtorganismus.
Seit Samstag, den 1. Juli 2017 leide ich unter einem nerventötenden klingelnden Pfeifton in meinem linken Ohr. Ich hoffe, dass es sich dabei „nur“ um ein Schalltrauma in Form eines Lärmtraumas handelt, dabei kann das Gehör bis zu einigen Wochen benötigen um sich von einem akuten Lärmtrauma zu regenerieren, wirksame Behandlungsmethoden gibt es bislang nicht. Der klingelnden Pfeifton weist jedoch eher auf Tinnitus hin, dass bedeutet in vielen Fällen - ein nerventötender klingelnder Pfeifton ein Leben lang!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Diese E-Mail-Zusendung wurde am 29. Juli 2017 um 20.02 in unveränderter Form wiederholt.
E-Mail-Antwort vom 31. Juli 2017 um 8.56 auf die E-Mail vom 25. Juli 2017
vom Permanenzdienst der Magistrationsdirektion
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
MD-BD Stabsstelle Interne Leistungen <si@md-bd.wien.gv.at>
permanenzdienst@md-bd.wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir,
bezugnehmend auf Ihre Email vom 25.07.2017 betreffend Lärmbeschwerden aufgrund einer „Veranstaltung“ am 01.07.2017 im Bereich der Reichsbrücke kann aus Sicht des Permanenzdienstes der Magistratsdirektion folgendes mitgeteilt werden:
Der Permanenzdienst der Magistratsdirektion wurde von oben beschriebener Angelegenheit erstmalig um 19:10 Uhr in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen war davon auszugehen, dass es sich um eine politische Versammlung im Zuständigkeitsbereich der LPD Wien handelt. Diese Information wurde Ihnen im Rahmen zweier Telefonate um 20:09 und 21:24 mitgeteilt. Die Erkenntnisse zwischenzeitlich stattgefundener Recherchen gaben etwa gegen 22:00 Uhr Grund zur Annahme, dass die gegenständliche „Veranstaltung“ dem rechtlichen Zuständigkeitsbereich des Magistrates zuzuordnen ist, jedoch nicht genehmigt wurde. Daraufhin rückte der Permanenzdienst der Magistratsdirektion sowie die Gruppe Sofortmaßnahmen der Magistratsdirektion – zur Einstellung der Veranstaltung – vor Ort aus. Wie Sie in Ihrer Email vom 25.07.2017 selbst festhalten, wurde die Veranstaltung sowie die damit verbundene Lärmbelästigung gegen 22:20 beendet. Seit dem ersten Kontakt mit dem Permanenzdienst der Magistratsdirektion sind zu diesem Zeitpunkt etwa drei Stunden vergangen. Dass der Veranstalter gegenüber der Polizei irgendwelche Genehmigungen vorgelegt haben soll, ist h.a. nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Stadtbaudirektorin:
Dipl.-Ing. Christoph Lehmann
Stabsstelle Interne Leistungen
Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Bauten und Technik
Stadtbaudirektion
Rathausstraße 8, 3. Stock
Tel. +43 1 4000 82712
Fax +43 1 4000 99 82712
E-Mail: christoph.lehmann@wien.gv.at
www.wien.at
www.baudirektion.wien.at
Aktenrelevanter Schriftverkehr (Beantwortungen, Berichte, Stellungnahmen etc.) bitte an: post@md-bd.wien.gv.at
Danke, Sie helfen damit Bearbeitungszeiten zu verkürzen!
E-Mail-Antwort vom 8. August 2017 um 8.27 auf die E-Mail vom 2. Juli 2017
vom Bundesministerium für Inneres / Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
<BMI-I-2-Kanzlei-Sicherheitswesen@bmi.gv.at>
BM.I
Republik Österreich
Bundesministerium für Inneres
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Wien, am 08. August 2017
Johann Zeilinger
BMI - II/1/c (Referat II/1/c)
Minoritenplatz 9 , 1010 Wien
Tel.:
Pers. E-Mail: Johann.Zeilinger@bmi.gv.at
Org.-E-Mail: bmi-II-1-c@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051
Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an
die Org.-E-Mail-Adresse.
GZ.: BMI-OA1350/0482-II/1/c/2017
An Herrn
Dr. Albert MITTERMEIR
Per E-Mail:
info@die-demokratie.at
Betreff:
Zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2017
Sehr geehrter Herr Dr. MITTERMEIR!
Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Referat II/1/c (Haftungsangelegenheiten und Services), bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens vom
2. Juli 2017 und teilt mit, dass die Landespolizeidirektion Wien als zuständige Dienstaufsichtsbehörde unter der o.a. Geschäftszahl mit der Prüfung des vorgebrachten Sachverhalts beauftragt wurde.
Sie werden nach Abschluss der erforderlichen Erhebungen von dort eine Antwort erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit der vorstehenden Information behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
MR Mag. Franz Baumgartner, MSc MSc
elektronisch gefertigt
E-Mail vom 10. August 2017 um 12.15
von der .LPD - Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
.LPD
Republik Österreich
Landespolizeidirektion Wien
Wien, am 9. August 2017
Mag. Schütz, Kmsr.
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72101
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
Herrn
Dr. Albert Mittermeir
info@die-demokratie.at
GZ: 206465/2017
Sehr geehrter Herr Doktor Mittermeir!
Im Nachhang zu Ihren bisherigen Schreiben an die Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien), die Polizeiinspektion Rudolf-Nurejew-Promenade sowie das an uns weitergeleitete Schreiben an das Bundesministerium für Inneres darf Ihnen die LPD Wien wie folgt mitteilen:
Bei der am 1. Juli 2017 in Wien 22., Reichsbrücke zwischen Rampenbrücke Nord und Rampenbrücke Süd, unterhalb der U1-Station Donauinsel, abgehaltenen Veranstaltung handelte es sich um keine seitens der LPD Wien bzw. der MA36 genehmigten Veranstaltung, weswegen diese auch am 1. Juli 2017, um 22:20 Uhr aufgelöst und seitens der MA36 untersagt wurde.
Da Sie von Seiten des Gesetzes hinsichtlich dieses Vorfalls wegen Lärmerregung zur Anzeige gebrachten Beschuldigten keine Akteneinsicht genießen, darf Ihnen seitens der LPD Wien diesbezüglich auch keine weitere Information erteilt werden.
Um Ihnen aber – so Sie noch immer unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden sollten – die Möglichkeit zu geben, Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können und Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, darf Ihnen die Aktenzahl VStV/917301033491/2017 mitgeteilt werden, unter welcher das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschuldigten geführt wird und welche es den in weiterer Folge mit der Bearbeitung Ihrer Anzeige bearbeitenden Beamten erleichtern soll Erhebung zu tätigen.
Bezüglich einer etwaigen Anzeigeerstattung sind Sie örtlich an keine Polizeiinspektion gebunden. Natürlich würde es sich allerdings anbieten diese in der Polizeiinspektion Rudolf-Nurejew-Promenade zu erstatten, da diese auch die Anzeige hinsichtlich der Verwaltungsübertretung erstattet hat und nach dem Tatortprinzip die örtlich zuständige Polizeiinspektion darstellt.
Die Landespolizeidirektion Wien bedauert Ihre Ihnen etwaig entstandenen Unannehmlichkeiten, hofft dass Sie sich wieder bester Gesundheit erfreuen sowie Ihnen mit dieser Auskunft dienlich gewesen zu sein.
Hochachtungsvoll
Dr. Peter Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail vom 19.08.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Landespolizeidirektion Wien:
LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at (E-Mail: 19. August 2017 um 20.13)
Sehr geehrte Landespolizeidirektion Wien!
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 9. August 2017. Leider leide ich noch immer an diesem nerventötenden Pfeifen in meinem linken Ohr - am Donnerstag Morgen, den 17. August 2017 war dieses Pfeifen erstmals im ganzen Kopfbereich und in beiden Ohren zu hören. Ich werde demnächst in der Polizeiinspektion Rudolf-Nurejew-Promenade eine Anzeigenerstattung vornehmen.
Noch wichtiger erscheint mir, dass solche „Veranstaltungen“ - ob genehmigt oder nicht - in der Öffentlichkeit nicht mehr stattfinden - jeder Passant oder Zuschauer kann dadurch eine irreparable Gehörschädigung erleiden. Diese Veranstaltungsserie „Freie Luft“ fand bereits einige Male statt und da stellt sich die Frage ob diese „Veranstaltungen“ ebenfalls nicht genehmigt waren - ich ersuche Sie diesbezüglich um eine Klärung.
>Freie Luft Nr. 1 Volksgarten / 26. März 2017 / 14:00 - 22:00.png< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 2 Burgarten.png / 16. April 2107 / 14:00 -22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Karlsplatz 7. Mai.png / 07. Mai 2017 / 22:00 - 6:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 3 M-Theresien-Platz .png / 12. Mai 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 3a - SPÖ Kanzler Rave.png / 19. Mai 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
und schließlich ist schon wieder eine „Freie Luft Veranstaltung“ geplant:
>Freie Luft am Vienna Summerbreak .png / 3. September 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Ich ersuche Sie festzustellen, ob diese Veranstaltungen genehmigt wurden beziehungsweise die „Veranstaltung“ am 3. September 2017 eine Genehmigung erhalten wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
E-Mail vom 6.09.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an folgende Behörden:
<PI-W-22-Rudolf-Nurejew-Promenade@polizei.gv.at> um 21:13
<LPD-W-Zentralkanzlei@polizei.gv.at> um 21:20
<LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at> um 21:22
Zwischenergebnis Nr. 1: Anzeige erstattet
Sehr geehrte Polizeiinspektion »Rudolf Rudolf-Nurejew-Promenade 1« !
Grund der Anzeige: Schwere Körperverletzung mit nicht absehbaren, gesundheitlichen Folgeschäden
Ich, Dr. Albert Mittermeir, wohnhaft Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28, 1220 Wien geboren am 15. Oktober 2015 erstatte hiermit Anzeige gegen den Veranstalter der nicht genehmigten »politischen Demo-Veranstaltung« vom Samstag, den 1. Juli 2017 im Zeitraum von ca. 14.00 bis 22:20 unter der Reichsbrücke beim Ausgang der U1 zur Donauinsel, ebenso gegen alle anwesenden Aktivisten dieser „Demo-Veranstaltung". Ferner gegen die MA 45 wegen nicht wahrgenommener Aufsichts- bzw. Überwachungspflicht auf ihrem Verwaltungsgebiet. Das Verwaltungsgebäude, bezeichnet als »Inselinfo - Info-Center auf der Donauinsel« ist nach eigenen Angaben circa 350 Meter stromabwärts von der Reichsbrücke entfernt und hat die Öffnungszeiten: Mai bis September, Mittwoch von 12 bis 16 Uhr sowie Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 12 bis 18 Uhr. Der Musiklärm konnte selbst noch am Biberhaufenweg - Luftlinie ca. 5 km - gehört werden, somit garantiert auch im »Inselinfo - Info-Center auf der Donauinsel«. Ferner hätte auch die »Inselinfo-Fahrradstreifen«, die regelmäßig die gesamte Donauinsel abfahren ebenfalls auf diese lärmende Demo-Veranstaltung aufmerksam werden müssen.
Darüber hinaus wurde diese nicht genehmigte »politische Demo-Veranstaltung« von einem Beamten der MA 45 vom Wasserspielplatz-Donauinsel unter die Reichsbrücke beim Ausgang der U1 zur Donauinsel verlegt, wobei sich die Frage auswirft: „Wie konnte eine nicht genehmigte »politischen Demo-Veranstaltung« von einem MA 45 Angestellten von einem Ort zum anderen verlegt werden?"
Ferner ist auch zu klären, warum es zu der Aussage von Polizei und Permanenzdienst kommen konnte, dass es sich um eine genehmigte politische Veranstaltung handelt, gegen die man nichts unternehmen kann - auch nicht gegen die extreme Lautstärke. Diese Aussage wurde nicht nur mir sondern auch Frau Renate Hoffmann (renate.hoffmann@chello.at, Leonard-Bernstein-Str 4-6, Stiege 3, Stock 8, Top 45, 1220 Wien) gegenüber getroffen.
Durch den extrem lauten „Musiklärm“ kam es im Wohnpark Donaucity, Leonard-Bernstein-Straße 4-6, Stiegen 3, 4, 5 und 11 insbesondere von 14:00 bis 22:20 zu einer gesundheitsgefährdenden Schallentwicklung, die in meinem linken Ohr einen tonalen Tinnitus - ein pfeifendes Ohrgeräusch - verursachte, den ich bis heute trotz Arztkonsultationen, verschiedenen Therapieformen und Arzneimitteln nicht zum Verstummen bringen konnte. Ein laut klingelndes Pfeifen von früh bis spät und zweimal bin ich schon in der Nacht aufgewacht, zuletzt am Sonntag, den 27. August 2017 um 4:23 stellen eine ununterbrochene nervliche Belastung dar, mit nicht vorhersagbaren, körperlichen Folgeschäden. Durch eine verkürzte Schlafdauer - ein Einschlafen ist bei diesem Pfeifen in meinem Ohr und Kopfbereich nur bei einem Erschöpfungszustand möglich - kommt es auch zu einer Minderung der Arbeitsleistung.
Nach der Einteilung - Grad 1 bis 4 - vom HNO-Arzt Dr. Eberhard Biesinger liegt der Grad meiner Belastung zwischen Grad 3 und 4, das bedeutet die Ohrgeräusche stellen eine ständige Störung oder Belastung dar. Der Tinnitus ist nur mit Mühe kompensiert, ein unbeschwertes Leben ist nicht möglich. Leichte Panikattacken weisen auf einen dekompensierten Tinnitus (Grad 4) hin.
Das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren gegen die Beschuldigten hat die Aktenzahl VStV/917301033491/2017 (siehe unten Anhang 1).
Mit dem Ersuchen um eine Anzeigenbestätigung verbleibe ich hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Anhang 1 - ein Schreiben von der Landespolizeidirektion Wien:
Anhang 2 - Reisepass
Anhang 3 - 2 Fotos der »politischen Demo-Veranstaltung« vom Samstag, den 1. Juli 2017
E-Mail vom 12. September 2017 um 9:55
von der .LPD - Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
von: <LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at>
.LPD
Republik Österreich
Landespolizeidirektion Wien
Wien, am 12. September 2017
Mag.Schula,OR
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
Herrn
Dr. Albert Mittermeir
GZ: 206465 /2017
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 19. August 2017 teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei der politischen Veranstaltung „Freie Luft“ um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handelt. Nach der österreichischen Rechtslage hat eine Demonstration („Versammlung“) bis längstens 48 Stunden vor Beginn angemeldet zu werden hat. Eine Genehmigung der Versammlung ist nicht vorgesehen ist. Eine Versammlung kann nur bei entsprechend schwerwiegenden Verletzungen anderer davon berührten Interessen untersagt werden. Die von Ihnen zitierten Äußerungen in der PI Rudolf-Nurejew-Promenade konnten leider nicht geklärt werden, da sich keiner der Beamten an ein persönliches Gespräch mit Ihnen erinnern konnte. Ungeachtet dessen bedauern wir den entstandenen Eindruck.
Dr. Jedelsky
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail-Antwort vom 12.09.2017 auf die E-Mail vom 12.09.2017 um 9:55
von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Landespolizeidirektion Wien:
<LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at> um 16:07
Sehr geehrter Herr HR Dr. Peter Jedelsky!
In meinem Schreiben vom 19. August 2017 habe ich keine Äußerungen gegenüber der »PI Rudolf-Nurejew-Promenade 1« getätigt.
Hier nochmals die
E-Mail vom 19.08.2017 von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Landespolizeidirektion Wien:
LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at (E-Mail: 19. August 2017 um 20.13)
"Sehr geehrte Landespolizeidirektion Wien!
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 9. August 2017. Leider leide ich noch immer an diesem nerventötenden Pfeifen in meinem linken Ohr - am Donnerstag Morgen, den 17. August 2017 war dieses Pfeifen erstmals im ganzen Kopfbereich und in beiden Ohren zu hören. Ich werde demnächst in der Polizeiinspektion Rudolf-Nurejew-Promenade eine Anzeigenerstattung vornehmen.
Noch wichtiger erscheint mir, dass solche „Veranstaltungen“ - ob genehmigt oder nicht - in der Öffentlichkeit nicht mehr stattfinden - jeder Passant oder Zuschauer kann dadurch eine irreparable Gehörschädigung erleiden. Diese Veranstaltungsserie „Freie Luft“ fand bereits einige Male statt und da stellt sich die Frage ob diese „Veranstaltungen“ ebenfalls nicht genehmigt waren - ich ersuche Sie diesbezüglich um eine Klärung.
>Freie Luft Nr. 1 Volksgarten / 26. März 2017 / 14:00 - 22:00.png< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 2 Burgarten.png / 16. April 2107 / 14:00 -22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Karlsplatz 7. Mai.png / 07. Mai 2017 / 22:00 - 6:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 3 M-Theresien-Platz .png / 12. Mai 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
>Freie Luft Nr. 3a - SPÖ Kanzler Rave.png / 19. Mai 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
und schließlich ist schon wieder eine „Freie Luft Veranstaltung“ geplant:
>Freie Luft am Vienna Summerbreak .png / 3. September 2017 / 14:00 - 22:00< Das - in dieser E-Mail beigefügte - Foto zu dieser Veranstaltung können Sie unter <info@die-demokratie.at> anfordern.
Ich ersuche Sie festzustellen, ob diese Veranstaltungen genehmigt wurden beziehungsweise die „Veranstaltung“ am 3. September 2017 eine Genehmigung erhalten wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir"
Ich ersuche Sie um Mitteilung auf welche E-Mail sich die von Ihnen angeführten, von mir getätigten »zitierten Äußerungen in der PI Rudolf-Nurejew-Promenade, die leider nicht geklärt werden konnten, da sich keiner der Beamten an ein persönliches Gespräch mit mir erinnern konnte.« beziehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
E-Mail-Antwort vom 18. Septmber 2017 auf die E-Mail
vom 12. September 2017 von der Landespolizeidirektion Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
<LPD-W-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at>
Mag.Schula,OR
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel. :+43-1 31 310 / 72102
Fax :+43-1 31 310 / 72119
e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation
lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at
DVR :0003506
Wien, am 18. September 2017
Herrn
Dr. Albert Mittermeir
GZ: 206465 /2017
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Zu Ihrem Schreiben vom 12. September 2017 teilen wir Ihnen mit, dass wir uns in unserer Antwort vom 12. September 2017 auch auf Ihre Eingabe vom 11. August 2017 bezogen haben, in der Sie telefonische Aussagen von Bediensteten der PI Rudolf-Nurejew-Promenade beanstanden.
Dr. Jedelsky, HR
Leiter der Bürgerinformation
E-Mail-Antwort vom 19. August 2017 um 12:06 auf die E-Mail vom 6. Juli 2017
vom Bundesministerium für Inneres / Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
<BMI-I-2-Kanzlei-Sicherheitswesen@bmi.gv.at>
BM.I Republik Österreich
Bundesministerium für Inneres
Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit
GZ.: BMI-OA1350/0588-II/1/c/2017
Wien, am 19. September 2017
An Herrn
Dr. Albert MITTERMEIR
Per E-Mail:
info@die-demokratie.at
Johann Zeilinger
BMI - II/1/c (Referat II/1/c)
Minoritenplatz 9 , 1010 Wien
Tel.:
Pers. E-Mail: Johann.Zeilinger@bmi.gv.at
Org.-E-Mail: bmi-II-1-c@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT DVR: 0000051
Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an
die Org.-E-Mail-Adresse.
Betreff: Zu Ihrem Schreiben vom 6. September 2017
Sehr geehrter Herr Dr. MITTERMEIR!
Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Referat II/1/c (Haftungsangelegenheiten und Services), bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens vom 6. September 2017 und teilt mit, dass die Landespolizeidirektion Wien als zuständige Dienstaufsichtsbehörde unter der o.a. Geschäftszahl mit der Prüfung des vorgebrachten Sachverhalts beauftragt wurde.
Sie werden nach Abschluss der erforderlichen Erhebungen von dort eine Antwort erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit der vorstehenden Information behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Obstlt Andreas Niesser
elektronisch gefertigt
Eine Abschrift des Schreibens vom 13. September 2017 als Ergebnis auf die E-Mail (Anzeige wegen schwerer Körperverletzung) vom 6. Juli 2017 von der Staatsanwaltschaft Wien, Geschäftsabteilung 47
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Justiz
Staatsanwaltschaft Wien
47 UT 104/17f - 1 (Bitte in allen Eingaben anführen)
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
Mag. Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
1220 Wien
Betrifft: Bericht durch: Landespolizeidirektion Wien Polizeikommissariat Donaustadt,
Wagramer Straße 89, A-1220 Wien
Zahl: D1/278316/2017
Die Staatsanwaltschaft Wien hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 35c StAG abgesehen, zumal kein Anfangsverdacht (§1 Abs. 3 StPO) besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zu.
Staatsanwaltschaft Wien, Geschäftsabteilung 47
Wien, 13. September 2017
Mag. Mario Banderra, Staatsanwalt
3 Eingeschriebene Briefe vom 5. November 2017
von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
an die Staatsanwaltschaft Wien:
Staatsanwaltschaft Wien
zu Hd.: Leitende Staatsanwältin Hofrätin Dr. Maria-Luise NITTEL
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Staatsanwaltschaft Wien
zu Hd.: ERSTER STELLVERTRETER DER LEITERIN DER STAATSANWALTSCHAFT
Erster Staatsanwalt Mag. Gerhard JAROSCH
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Staatsanwaltschaft Wien
zu Hd.: ERSTER STELLVERTRETER DER LEITERIN DER STAATSANWALTSCHAFT
Erster Staatsanwalt Dr. Franz STEIF
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
A-1220 Wien Wien, 5. November 2017
Sehr geehrte Frau Leitende Staatsanwältin Hofrätin Dr. Maria-Luise Nittel!
Sehr geehrter Herr Erster Staatsanwalt Mag. Gerhard JAROSCH!
Sehr geehrter Herr Erster Staatsanwalt Dr. Franz STEIF!
Durch eine nicht angemeldete SPÖ-nahe „Demo-Veranstaltung der Jugengruppe „Freie Luft“ vom 1. Juli 2017 unter der Reichsbrücke (Aktenzahl VStV/917301033491/2017) leide ich heute noch immer am linken Ohr an Tinnitus.
Am 6.09.2017 um 21:13 habe ich diesbezüglich bei der
<PI-W-22-Rudolf-Nurejew-Promenade@polizei.gv.at> eine Anzeige erstattet (sehen Sie bitte unten: Anhang 1):
Ich bedauere es sehr, dass die Staatsanwaltschaft Wien, vertreten durch Herrn Mag. Mario Banderra, Staatsanwalt, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (47 UT 104/17f - 1) abgesehen hat. Es bleibt somit die Klärung der Vorkommnisse mir allein überlassen. Das offensichtliche Fehlverhalten der beteiligten Behörden bleibt somit unwidersprochen.
Ein Tinnitus (Ohrgeräusche) ist eine, gelinde ausgedrückt, beunruhigende Erfahrung, die ganztägig Aufmerksamkeit auf sich zieht und das vegetative Nervensystem durcheinanderbringt.
Durch diese leidvolle Erfahrung habe ich aber auch begriffen, das Lärmstörungen nicht nur lästig, sondern nicht zu bestreiten für die Gesundheit der Menschen gefährlich sind. Es geht nicht nur darum ob ich ungestört lesen, lernen, ungestört anspruchsvolle Musik hören oder mich ausruhen kann, sondern dieser behördlich genehmigte bzw. geduldete Lärmterror zerstört unsere Gesundheit und Lebensqualität, ferner verursacht er hohe „Gesundheitssystemkosten“.
Meine ganz persönliche Erfahrung vom 1. Juli 2017 bis zum 1. November 2017: Bis Anfang September hatte ich die Ohrgeräusche vom linken Ohr ausgehend in tosender Lautstärke durchgehend rund um die Uhr. Trotz umfangreicher Therapiemaßnahmen steigert sich auch heute - nach vier Monaten - das Ohrgeräusch immer wieder zum einem empfunden Ohrlärm in der Stärke eines „Hubschraubers“ , der von meinem linken Ohr aus weg startet und tagelang in meinem Kopf herum kreist. Bei ca. 40 % der Tinnitusbetroffnen - wie auch bei mir - kommt noch eine Hyperakusis dazu. Wenn Sie zum Beispiel das Wasser aus dem Küchenwaschbecken auslaufen lassen, dann glauben sie plötzlich neben den Victoriafällen zu stehen und beim Einlassen von Wasser in die Badewanne müssen Sie das Badezimmer verlassen, denn es rauscht in einer subjektiv wahrgenommenen Lautstärke, dass Sie meinen von den herabstürzenden Wassermassen der Niagarafällen erdrückt zu werden. Leider bleibt dann nicht ein schöner Eindruck eines Naturerlebnisses sondern ein verstärktes Ohrgeräusch, dass mitunter in dieser Lautstärke tagelang anhält.
Nur durch stundenlange Therapieübungen wie Reflexzonen Massage, Akupressur unterstützt durch Tinnitus-Atem-Therapien, Qi Gong Atem- und Bewegungsübungen erreiche nach einigen Tagen wieder etwas mehr Ruhe in meinem Kopf. Erwähnen möchte ich hier auch die unverzichtbaren Naturheilmittel, die zur Unterstützung eines möglichen Heilprozesses zur Anwendung empfohlen werden - die Kosten für diese Naturmedizin sind exorbitant hoch, 100 ml Urtinktur zum Beispiel kostet 73,08 Euro. Insgesamt 32 Heilmittel habe ich gegenwärtig in Verwendung und müssen regelmässig nachgekauft werden - der bisher erzielte Erfolg ist die Minderung der Lautstärke des ganztägig wahrgenommenen Ohrgeräusches bis zu einem, ein bis zwei Tage andauernden kaum wahrnehmbaren Ohrgeräusches. Der Zeitaufwand für die Therapien beträgt täglich 6 bis 8 Stunden und die privaten monatlichen Kosten liegen bei über 1.000 Euro.
Die Chancen auf Heilung sind aus schulmedizinischer Sicht äußerst gering. Auch in der Tibetischen Medizin sowie in der TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) als auch im Ayurveda gilt Tinnitus als ein schwer zu behandelndes Symptom.
Aufgrund der Schwere der Verletzung, die mir durch eine nicht angemeldete Demonstration der Gruppe „Freie Luft“ zugefügt wurde, ist mir nicht verständlich, warum von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wurde.
Ich ersuche um eine Erklärung, warum rechtlich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich ist.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Anhang1:
E-Mail vom 6.09.2017 von Dr. Albert Mittermeir an
<PI-W-22-Rudolf-Nurejew-Promenade@polizei.gv.at> um 21:13
Sehr geehrte Polizeiinspektion »Rudolf Rudolf-Nurejew-Promenade 1« !
Grund der Anzeige: Schwere Körperverletzung mit nicht absehbaren, gesundheitlichen Folgeschäden
Ich, Dr. Albert Mittermeir, wohnhaft Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28, 1220 Wien geboren am 15. Oktober 2015 erstatte hiermit Anzeige gegen den Veranstalter der nicht genehmigten »politischen Demo-Veranstaltung« vom Samstag, den 1. Juli 2017 im Zeitraum von ca. 14.00 bis 22:20 unter der Reichsbrücke beim Ausgang der U1 zur Donauinsel, ebenso gegen alle anwesenden Aktivisten dieser „Demo-Veranstaltung". Ferner gegen die MA 45 wegen nicht wahrgenommener Aufsichts- bzw. Überwachungspflicht auf ihrem Verwaltungsgebiet. Das Verwaltungsgebäude, bezeichnet als »Inselinfo - Info-Center auf der Donauinsel« ist nach eigenen Angaben circa 350 Meter stromabwärts von der Reichsbrücke entfernt und hat die Öffnungszeiten: Mai bis September, Mittwoch von 12 bis 16 Uhr sowie Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 12 bis 18 Uhr. Der Musiklärm konnte selbst noch am Biberhaufenweg - Luftlinie ca. 5 km - gehört werden, somit garantiert auch im »Inselinfo - Info-Center auf der Donauinsel«. Ferner hätte auch die »Inselinfo-Fahrradstreifen«, die regelmäßig die gesamte Donauinsel abfahren ebenfalls auf diese lärmende Demo-Veranstaltung aufmerksam werden müssen.
Darüber hinaus wurde diese nicht genehmigte »politische Demo-Veranstaltung« von einem Beamten der MA 45 vom Wasserspielplatz-Donauinsel unter die Reichsbrücke beim Ausgang der U1 zur Donauinsel verlegt, wobei sich die Frage auswirft: „Wie konnte eine nicht genehmigte »politischen Demo-Veranstaltung« von einem MA 45 Angestellten von einem Ort zum anderen verlegt werden?"
Ferner ist auch zu klären, warum es zu der Aussage von Polizei und Permanenzdienst kommen konnte, dass es sich um eine genehmigte politische Veranstaltung handelt, gegen die man nichts unternehmen kann - auch nicht gegen die extreme Lautstärke. Diese Aussage wurde nicht nur mir sondern auch Frau Renate Hoffmann (renate.hoffmann@chello.at, Leonard-Bernstein-Str 4-6, Stiege 3, Stock 8, Top 45, 1220 Wien) gegenüber getroffen.
Durch den extrem lauten „Musiklärm“ kam es im Wohnpark Donaucity, Leonard-Bernstein-Straße 4-6, Stiegen 3, 4, 5 und 11 insbesondere von 14:00 bis 22:20 zu einer gesundheitsgefährdenden Schallentwicklung, die in meinem linken Ohr einen tonalen Tinnitus - ein pfeifendes Ohrgeräusch - verursachte, den ich bis heute trotz Arztkonsultationen, verschiedenen Therapieformen und Arzneimitteln nicht zum Verstummen bringen konnte. Ein laut klingelndes Pfeifen von früh bis spät und zweimal bin ich schon in der Nacht aufgewacht, zuletzt am Sonntag, den 27. August 2017 um 4:23 stellen eine ununterbrochene nervliche Belastung dar, mit nicht vorhersagbaren, körperlichen Folgeschäden. Durch eine verkürzte Schlafdauer - ein Einschlafen ist bei diesem Pfeifen in meinem Ohr und Kopfbereich nur bei einem Erschöpfungszustand möglich - kommt es auch zu einer Minderung der Arbeitsleistung.
Nach der Einteilung - Grad 1 bis 4 - vom HNO-Arzt Dr. Eberhard Biesinger liegt der Grad meiner Belastung zwischen Grad 3 und 4, das bedeutet die Ohrgeräusche stellen eine ständige Störung oder Belastung dar. Der Tinnitus ist nur mit Mühe kompensiert, ein unbeschwertes Leben ist nicht möglich. Leichte Panikattacken weisen auf einen dekompensierten Tinnitus (Grad 4) hin.
Das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren gegen die Beschuldigten hat die Aktenzahl VStV/917301033491/2017 (siehe unten Anhang 1).
Mit dem Ersuchen um eine Anzeigenbestätigung verbleibe ich hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir
Anhang 2:
Eine Abschrift des Schreibens vom 13. September 2017 als Ergebnis auf die E-Mail (Anzeige wegen schwerer Körperverletzung) vom 6. Juli 2017 von der Staatsanwaltschaft Wien, Geschäftsabteilung 47
an mich, Dr. Albert Mittermeir
Justiz
Staatsanwaltschaft Wien
47 UT 104/17f - 1 (Bitte in allen Eingaben anführen)
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
Mag. Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
1220 Wien
Betrifft: Bericht durch: Landespolizeidirektion Wien Polizeikommissariat Donaustadt,
Wagramer Straße 89, A-1220 Wien
Zahl: D1/278316/2017
Die Staatsanwaltschaft Wien hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 35c StAG abgesehen, zumal kein Anfangsverdacht (§1 Abs. 3 StPO) besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zu.
Staatsanwaltschaft Wien, Geschäftsabteilung 47
Wien, 13. September 2017
Mag. Mario Banderra, Staatsanwalt
Eine Abschrift des Schreibens vom 15. November 2017 als Ergebnis auf die E-Mail (Anzeige wegen schwerer Körperverletzung) vom 5. November 2017 von der Staatsanwaltschaft Wien
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie
Justiz
Republik Österreich
Staatsanwaltschaft Wien
47 UT 104/17f - 1 (Bitte in allen Eingaben anführen)
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-306633
Fax: +43 (0)1 40127-306950
E-Mail: katharina.wehle@justiz.gv.at
Sachbearbeiterin:
i.V. Staatsanwältin Mag. Katharina WEHLE
An
Mag. Dr. Albert Mittermeir
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
1220 Wien
Strafsache:
Gegen:
1. Beschuldigte/r
unbekannter Täter
Wegen: § 84 Abs 1StGB
Sehr geehrter Herr Dr. Mittermeir!
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 05.11.2017 teilt die Staatsanwaltschaft Wien mit, dass mangels Vorliegen eines Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung bereits von der Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen wurde. Eine diesbezügliche Verständigung wurde Ihnen bereits übermittelt.
Ein Ermittlungsverfahren ist lediglich dann einer Einstellung zugänglich, wenn ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliegt, was gegenständlich nicht der Fall ist.
Eine Einstellungsgegründung im Sinne des § 194 Abs 2 StPO kann daher nicht übermittelt werden.
Staatsanwaltschaft Wien
Wien, 15.11.2017
i.V. Mag. Katharina WEHLE, Staatsanwältin
Für die Richtigkeit der Ausfertigung
der Leiter der Geschäftsabteilung:
Anmerkung von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie:
Obwohl eindeutig eine schwere Körperverletzung vorliegt, an der ich heute, am 14. Februar 2019 immer noch leide, wird ein Ermittlungsverfahren nicht eingeleitet, obwohl es dementsprechende Paragraphen gibt, siehe unter:
Zum Begriff »Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung« siehe unter: