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Verteidigung & Staat

 »Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.« Carl von Clausewitz

Unsere Buch-Empfehlung: Zum Thema »Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.« empfehlen wir Ihnen folgendes Buch:

> Vom Kriege - von Carl von Clausewitz / Nikol Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

Dieses Buch können Sie unter der Kategorie > Bücher - Politik & Co. 
Unterkategorie > Verteidigung & Staat direkt bei uns bestellen. Sie finden dieses Buch auch im Anschluss an diese Seite.

Unsere politische Einstellung: Wehrpflicht ist in einem demokratischen Staat eindeutig abzuschaffen. Die Pflicht zum Zivildienst stellt eine moderne Form der Zwangsarbeit dar und ist ebenfalls mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar.

Unser Lösungsvorschlag: Schaffung eines hochmotivierten, bestens ausgebildeten und mit modernster Ausrüstung versehenen Verteidigungsheeres.

Ist die Verteidigung einer staatlichen Gemeinschaft, einer Gesellschaft, einer Gruppe Gleichgesinnter ein notwendiges Übel?
Mit schwerem Herzen antworte ich: Ja, aber die Verteidigung muss auf einer freien Entscheidung jeder einzelnen Person beruhen! Niemals darf ein Staatsangehöriger durch eine Wehrpflicht dazu gezwungen werden, weder in Friedenszeiten noch in Kriegszeiten. Die Entscheidung, sich nicht zu verteidigen ist ein persönliches Recht, dass jeder Staatsbürger haben muss. Die Entscheidung, ob sich ein Mensch verteidigen will oder nicht liegt in der Selbstverantwortung des Individuums und nicht in der Hand eines Staates. Dieses unveräußerliche Recht jedes einzelnen Menschen muss in jedem liberalen Staat in der Verfassung garantiert werden. Verweigert ein Staat dieses Recht, dann darf er sich nicht mehr als demokratisch bezeichnen.

Axiom: Die Waffentechnologie - verstärkt ausgelöst durch die beiden Weltkriege - wird immer schneller fortschreitend in der Anwendung durch Wissenschaft und Rationalität weiterentwickelt.  Die sogenannten Bürgersoldaten sind heute überholt. Eine effektive Verteidigung eines Landes kann heute nur noch durch hoch qualifizierte, professionell kämpfende, physisch, psychisch und moralisch geeignete Menschen gewährleistet werden. Diese Notwendigkeit hat General de Gaulle und auch andere bereits 1934 erkannt.
Ein Grundwehrdienst - von 6 Monaten wie in Österreich - kann höchsten Jugendlichen einen Gehorsam anerziehen, damit sie im Ernstfall bereit sind, sich als Nutzmenschen zur Schlachtbank führen zu lassen.
Gemäß des Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes Artikel 7 Absatz (1) »Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen« und Absatz (2) »Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau« darf ein verpflichtender Wehrdienst nicht nur auf Männer beschränkt werden.

Fakten und Zahlen zum österreichischen Bundesheer

Schon 21 von 27 EU-Ländern haben ein Berufsheer.

In Österreich gibt es etwa 16.000 Berufs- und Zeitsoldaten. Diese setzen sich aus etwa 3.000 Offizieren, 10.000 Unteroffizieren und 3.000 Chargen (Gefreiter, Korporal und Zugführer) zusammen. Diese Arbeitsstellen nennt man Planstellen und sind in der Regel an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Das Bundesheer und Ministerium beschäftigt neben den Uniformierten auch rund 8.600 Zivilbedienstete, wie zum Beispiel Ärzte und Handwerker.

Die Miliz zählt zusätzlich rund 26.000 Soldaten, die als Personalreserve im Bedarfsfall einberufen werden können.

Die Zahl der Grundwehrdiener beträgt 11.000 bis 12.000. Der Präsenzdienst dauert 6 Monate, so das über das Jahr verteilt bis zu 24.000 Wehrpflichtige einberufen werden. Rein theoretisch bekommt so jeder Offizier bzw. Unteroffizier einen Diener, der als Koch, Kellner, Bäcker, Putzmann oder Chaffeur eingesetzt werden kann.

Zum Thema »Sinnloser Wehrdienst / 22 Antworten zur Wehrpflicht« siehe:

Volksbefragung vom 20. Januar 2013

Am 20. Januar 2013 fand eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung statt:
a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres
oder
b) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?

Die Volksbefragung führte zu folgendem Ergebnis:

59,68 Prozent der Stimmberechtigten (1.947.116 Stimmen) haben für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes gestimmt.
40,32 Prozent (1.315.278 Stimmen) sprachen sich für die Einführung eines Berufsheeres und eines freiwilligen sozialen Jahres aus.

Quelle »Bundeswahlbehörde/Verlautbarung des Ergebnisses« siehe:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbefragung/Ergebnis_endg_Stimmk.aspx

Zum Thema »Gegen die Wehrpflicht / für die Wehrpflicht« siehe:
Zum Thema »Pro- und Kontra-Argumente«

Die von der Wehrpflicht und dem Zivildienst betroffene Zielgruppe der 16- bis 29-Jährigen stimmte mit 63 Prozent sehr eindeutig für Variante a): Die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres.

Demokratischer Lösungsvorschlag für die Zielgruppe der 16- bis 29-Jährigen: Wehrdienst und Zivildienst können auf freiwilliger Basis von Männern als auch von Frauen im bisherigen zeitlichen Rahmen geleistet werden.

Die Zielgruppe der 30- bis 59-Jährigen stimmte mit 61 Prozent für die Variante b): Die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes.

Demokratischer Lösungsvorschlag für die Zielgruppe der 30- bis 59-Jährigen: Wehrdienst und Zivildienst können auf freiwilliger Basis von Männern als auch von Frauen jährlich für 3 Wochen während der Urlaubszeit sowie in Zeiten der Arbeitslosigkeit geleistet werden.

Die Zielgruppe der 60-Jährigen und älter stimmte sogar mit 71 Prozent für die Variante b): Die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes.

Demokratischer Lösungsvorschlag für die Zielgruppe der 60-Jährigen und älter: Wehrdienst und Zivildienst können auf freiwilliger Basis von Männern als auch von Frauen 6 bis 12 mal jährlich für 2 Wochen - je nach körperlichen Verfassung - in der Pension geleistet werden.

Laut Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 79 (1) obliegt dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung und es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Unsere - oben genannten - Lösungsvorschläge stehen somit im Einklang mit dem Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz.

Quelle »Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz« (Hinweis: Öffnen dieser Seite nimmt einige Zeit in Anspruch!) siehe:

Zum Thema »Das Milizsystem des Österreichischen Bundesheeres« siehe:

Zum Thema »Zivildienst in Österreich« siehe

Zum Thema »ISA-Erhebung zur Volksbefragung« siehe:
Zum Thema »ISA-Analyse zur Volksbefragung« siehe:

Von den Befürwortern der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurden folgende Motive angeführt:

1.)  Zivildienst soll erhalten bleiben - für 74% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Da es sich bei der Zivildienst-Pflicht eindeutig um Zwangsarbeit handelt, ist sie in einem demokratischen Staat eindeutig abzulehnen. 
Sollte der Zivildienst dennoch beibehalten werden, dann ist Artikel 7. (1) der Österreichischen Bundesverfassung in Anwendung zu bringen, der wie folgt lautet: 
"Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."
Das bedeutet, dass sowohl Männer wie Frauen, aber auch Behinderte Zivildienst leisten müssen.

2.) Wehrpflicht und Zivildienst sind ein wichtiger Beitrag der Jugend zur Gesellschaft - für 70% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Da stellt sich als wichtigste Frage, welchen Beitrag haben die Älteren - die vor allen für die Wehrpflicht und den Zivildienst gestimmt haben - in dieser Gesellschaft geleistet?
Als erstes fällt einem gleich einmal die Staatsverschuldung ein. Seit 1945 wurde Jahr für Jahr - mit Ausnahme der Jahre 1953 und 1954 - Schulden gemacht und zwar von den Politikern, die von den Älteren gewählt wurden und damit ihre Zustimmung zur jährlichen Staatsverschuldung gaben. Diese Tradition wird heute nach wie vor aufrechterhalten. Die Verschuldung des österreichischen Staates beträgt im Februar 2013 ungefähr 231 Milliarden 500 Millionen Euro (231.500.000.000 Euro). Dieser Beitrag der Älteren zur Gesellschaft ist wirklich beachtlich. Viele dieser Menschen sind heute bereits im Ruhestand (2011 gab es bereits 2.705.480 Pensionisten und Rentner in Österreich / dieser Gruppe standen 2011 3.421.755 unselbständig und 482.600 selbständig Beschäftigte gegenüber, wovon viele weniger verdienen als die Pensionisten und Rentner erhalten) und die Kranken-, Unfall- und Pensionskassen sind mehr "als auf den Hund gekommen", im Jahr 2011 fehlten 1 Milliarde 677 Millionen Euro (1.677.000.000 Euro).
Kurzum, welchen Beitrag haben die Älteren für diese Gesellschaft geleistet, dass sie jetzt das Recht haben, auch nur irgend etwas zu fordern? Schon jetzt müssen die Jüngeren - meist aus finanziellen Gründen - die Erziehung ihrer Kleinen und Kleinsten an den Staat abtreten, damit sie den wirtschaftlichen Druck - verstärkt durch den riesigen Schuldenberg - auf sich nehmen können. Der Beitrag der heute 16- bis 29-Jährigen zur Gesellschaft wird einen Umfang annehmen, der gegenwärtig nicht annäherungsweise bestimmt werden kann.

Zum Thema »Unvermeidliche Belastung der Jugend durch alte Menschen« siehe:
Zum Thema »Unselbständig und selbständig Beschäftigte in Österreich« siehe:

3.) Wehrpflicht ist besser für den Katastrophenschutz - für 63% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Diesbezüglich sollten Sie sich vorstellen, dass Sie von einer Lawine erfasst wurden, unter den Schneemassen verschüttet liegen und auf Hilfe warten. Was hätten Sie dann lieber, dass eine gut ausgebildete, professionelle Suchmannschaft kommt oder dass ein gering ausgebildeter Grundwehrdiener in den Schneemassen umherirrt und nach Ihnen sucht. Auch bei Hochwassergefahr wird es besser sein, wenn eine gut trainierte Pioniertruppe anrückt und Ihr Haus sowie Ihr Leben mit den besten zur Verfügung stehenden technischen Hilfmitteln rettet, als wenn ein äußerst bemühter Grundwehrdiener mit Ihnen gemeinsam fortgeschwemmt wird.
Es wird also besser sein, wenn gut ausgebildete, professionelle Fachleute den Schutz der Bevölkerung in Katastrophenfällen übernehmen. Das ist einerseits mit einem Berufsheer zu erreichen oder anderseits mit einer fundierten Ausbildung eines Grundwehrdieners, dessen Grundwehrdienst dann zumindest von sechs Monaten auf drei Jahre zu verlängern wäre. Würden sechs Monate für eine professionelle Ausbildung reichen, dann könnte man auch jeden Lehrberuf auf eine sechsmonatige Lehre begrenzen oder die Gymnasialzeit von acht Jahren auf zwei Jahre reduzieren.

4.) Wehrpflicht ist ein wichtiger Teil der Neutralität - für 58% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Für die Neutralität wäre es wichtiger aus der EU auszutreten als die Wehrpflicht beizubehalten.

5.) Es gibt kein gutes Konzept für ein Berufsheer - für 54% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Dazu ist nur zu sagen, es gibt weder für die Wehrpflicht noch für das Berufsheer ein gutes Konzept.

6.) Das Heer soll nicht nur aus Berufssoldaten bestehen - für 54% der Befürworter ein wichtiges Motiv. In Österreich gibt es bereits etwa 16.000 Berufs- und Zeitsoldaten. Diese Gruppe hat Befehlsgewalt über alle 12.000 Grundwehrdiener und das bedeutet, die Grundwehrdiener haben keinen Einfluß auf die Gestaltung, Weiterentwicklung oder Abläufe des österreichischen Bundesheeres. Der Grundwehrdiener kann sich im wesentlichen nur durch eine Befehlsverweigerung einem Befehl entgegenstellen, was jedoch eine gerichtliche Strafe zur Folge hat, die mitunter sein späteres Privatleben negativ beeinflussen kann.

Zum Thema »Befehlsverweigerung nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG (Fallbeispiele)« siehe:

7.) Die Wehrpflicht ist besser für die Sicherheit - für 50% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Kriege werden heute vor allem mit Hightech-Waffen gewonnen beziehungsweise die Verteidigung eines Landes kann heute nur mehr mit Hightech-Abwehrwaffen gewährleistet werden. Die Bedienung dieser Waffen setzt eine umfassende Ausbildung voraus und kann von einem Grundwehrdiener mit einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten nicht mehr wahrgenommen werden.

8.) Die Wehrpflicht ist das kostengünstigere Modell - für 43% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Das ist wie beim Essen, der Hamburger von MacDonald ist billiger als ein biologisch frischgekochtes Essen, nur wird der Hamburger die Gesundheit eines Menschen nicht erhalten und zur Schädigung des gesamten Volkskörpers führen.

9.) Die Wehrpflicht ist zeitgemäß - für 23% der Befürworter ein wichtiges Motiv. Dazu nur eine Frage: Warum haben schon 21 von 27 EU-Ländern ein Berufsheer?

Wir fordern: 
Wir fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zwangs-Zivildienstes und anstelle dessen, die Einführung eines Berufsheeres zur Sicherung der österreichischen Bevölkerung sowie des Staatsgebietes und die Einführung eines freiwilligen, bezahlten Zivildienstes (Sozialjahres).

Folgende Axiome zeigen den Handlungsbedarf der Österreichischen Bundesregierung bezüglich der zwingenden Abschaffung der Wehrpflicht auf:

Axiom 1: Die Waffentechnologie - verstärkt ausgelöst durch die beiden Weltkriege - wird immer schneller fortschreitend in der Anwendung durch Wissenschaft und Rationalität weiterentwickelt.  Die sogenannten Bürgersoldaten sind heute überholt. Eine effektive Verteidigung eines Landes kann heute nur noch durch hoch qualifizierte, professionell kämpfende, physisch, psychisch und moralisch geeignete Menschen gewährleistet werden.
Kriege werden heute vor allem mit Hightech-Waffen gewonnen beziehungsweise die Verteidigung eines Landes kann heute nur mehr mit Hightech-Abwehrwaffen gewährleistet werden. Die Bedienung dieser Waffen setzt eine umfassende Ausbildung voraus und kann von einem Grundwehrdiener mit einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten nicht mehr wahrgenommen werden. 
Selbst wenn wir die dafür notwendige Wehrdienstzeit von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängern würden, damit eine gute Ausbildung an gegenwärtig auf höchsten technischen Stand befindlichen Waffen und Geräten gewährleistet ist, nützt dies ebenfalls nichts, da die Technologie in zwei Jahren sicherlich schon so weiterentwickelt wurde, dass die in den 2 Jahren angeeignete Ausbildung bereits wieder überholt und sinnlos ist. Nur eine kontinuierliche Weiterbildung kann das Bedienen neuester Waffen gewährleisten und das ist nur im Rahmen eines Berufsheeres möglich. Gleiches gilt für den Einsatz bei Naturkatastrophen und für den Grenzschutz.

Ferner kann die Verteidigung eines Staates in einer etatistischen Welt nur mehr durch Hightech-Massenvernichtungswaffen gewährleistet werden. Die Anwendung dieser Waffen darf sicher nur in die Hände von gut ausgebildeten, psychisch stabilen, professionell handelnden Menschen gelegt werden.

Axiom 2: Die Pflicht zum Zivildienst stellt eine moderne Form der Zwangsarbeit dar und ist ebenfalls mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar.

E-Mail vom 28. August 2019 über das Anfrage-Formular 
an den Bundesminister für Landesverteidigung 
von Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie 
an den Bundesminister Generalmajor Mag. Thomas Starlinger:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Generalmajor Mag. Thomas Starlinger!

Darf ich mich kurz vorstellen, mein Name ist
Mag. Dr. Albert Mittermeir, ich habe im Mai 2013 die überparteiliche Plattform »die-demokratie« gegründet. Wir integrieren das rechte und das linke politische Spektrum und wollen die goldene Mitte repräsentieren.

Meine Adresse:
Leonard-Bernstein-Straße 4-6/11/28
1220 Wien

E-Mail: info@die-demokratie.at
Internet-Plattform: www.die-demokratie.at

In Österreich ist gegenwärtig bei der Stellungspflicht ein Verstoß gegen den Artikel 7. Abs. 1 und Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetztes (B-VG)  festzustellen, der da lautet:

(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
(2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

Bereits der Artikel 9a. des B-VG widerspricht in Abs. 3 dem Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 der wie folgt lautet:
Art. 9a Abs. 3: Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.

Männer, Frauen und auch Behinderte sind in Österreich laut Artikel 7. Abs. 1 und Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetztes (B-VG) vor dem Gesetz gleichzustellen. Die Schlussfolgerung aus den Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 9a Abs. 3 kann somit nur lauten, das männliche Staatsbürger und weibliche Staatsbürger nur freiwillig Dienst im Bundesheer aufgrund des Gleichstellungsprinzips leisten müssen. Im B-VG Art. 9a Abs. 3 wird ausdrücklich festgehalten, dass  Staatsbürgerinnen freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten können, aber nicht müssen. Aufgrund der Gleichstellung laut B-VG Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 von Mann und Frau muss diese Verfassungsbestimmung auch für Männer gelten.

Ferner darf festgehalten werden, dass Österreich im Rahmen der EU von Staaten ohne Wehrpflicht umgeben ist. Eine Ausnahme stellt nur die neutrale Schweiz dar. Wir dürfen davon ausgehen, dass wir von diesen Staaten nicht angegriffen werden. Nur mehr 10 Staaten in Europa haben gegenwärtig eine Wehrpflicht, wobei in Schweden wegen der Gleichstellung der Geschlechter die Wehrpflicht für Frauen und Männer besteht und in Norwegen wird die Truppenstärke seines Militärs gesichert, wozu sie diese immer auch brauchen.

Zum Wehrgesetz 2001 - WG 2001 wollen wir folgende Stellungnahme abgeben:
Die psychische und physische Unverletztheit eines Staatsbürgers muss in einem demokratischen Staat gewährleistet sein, Genitaluntersuchungen dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des zu Untersuchenden vorgenommen werden und eine Blutabnahme stellt eindeutig eine Körperverletzung dar und darf auch durch § 18 Wehrgesetz 2001 - WG 2001 Abs. 2, der wie folgt lautet »(Verfassungsbestimmung) Die Stellungspflichtigen haben im Rahmen der ärztlichen Untersuchung auch eine Blutabnahme zum Zwecke der Blutuntersuchung zu dulden« nicht erzwungen werden.

Axiom 1: Die Waffentechnologie - verstärkt ausgelöst durch die beiden Weltkriege - wird immer schneller fortschreitend in der Anwendung durch Wissenschaft und Rationalität weiterentwickelt.  Die sogenannten Bürgersoldaten sind heute überholt. Eine effektive Verteidigung eines Landes kann heute nur noch durch hoch qualifizierte, professionell kämpfende, physisch, psychisch und moralisch geeignete Menschen gewährleistet werden.
Kriege werden heute vor allem mit Hightech-Waffen gewonnen beziehungsweise die Verteidigung eines Landes kann heute nur mehr mit Hightech-Abwehrwaffen gewährleistet werden. Die Bedienung dieser Waffen setzt eine umfassende Ausbildung voraus und kann von einem Grundwehrdiener mit einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten nicht mehr wahrgenommen werden.
Axiom 2: Die Pflicht zum Zivildienst stellt eine moderne Form der Zwangsarbeit dar und ist ebenfalls mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar.

Wir ersuchen Sie um eine Stellungnahme und politische Schritte zur Abschaffung der Wehrpflicht in Österreich.

Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen und 
mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Mittermeir


E-Mail-Antwort vom vom 10. September 2019 um 12:51 
auf die E-Mail vom 28. August 2019 über das Anfrage-Formular
von <posteingang@bmlv.gv.at>
von Herrn SektCh Mag. Christian KEMPERLE
an Dr. Albert Mittermeir / die-demokratie

E-Mail: info@die-demokratie.at
Antwort an: posteingang@bmlv.gv.at
Betreff: S91018/8-S I/2019 Abschaffung der Wehrpflicht Antwortschreiben

Diese E-Mail wurde aus dem BMLV-ELAK generiert.

Auslösender Vorgang: Abfertigung an MITTERMEIR Albert

Übermitteltes Geschäftsstück: Erledigung
Geschäftszahl: S91018/8-S I/2019
Gegenstand: Abschaffung der Wehrpflicht; Antwortschreiben

ACHTUNG: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht darauf.

IMPORTANT: This is an automated e-mail - please do not reply to this message.
(See attached file: 1_Erledigung.pdf) 


Bundesministerium
Landesverteidigung

bmlv.gv.at
S I (Präsidiale, Personal, Recht)
MinR Mag. Martin PLANKO

x5am@lross1
050201 10-21510
Roßauer Lände 1, 1090 Wien

Mag. Dr. Albert MITTERMEIR
info@die-demokratie.at

Geschäftszahl: S91018/8-S I/2019 (1)

Abschaffung der Wehrpflicht;
Antwortschreiben

Sehr geehrter Herr Mag. Dr. MITTERMEIR!

Wir danken für Ihr Schreiben vom 28. August 2019 und dürfen Ihre darin gestellten
Anregungen wie folgt beantworten:

Die nur für männliche Staatsbürger bestehende Wehrpflicht ist – ebenso wie der
Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG) – auf Verfassungsebene in Art. 9a Abs. 3 B-VG normiert.
Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) geht diese Bestimmung (Art. 9a
B-VG) als speziellere Vorschrift anderen Bestimmungen der Bundesverfassung,
insbesondere dem Gleichheitsgebot vor (vgl. VfGH vom 2. Oktober 1991, B365/89).

Die nur für Männer bestehende Wehrpflicht ist sohin verfassungsrechtlich in vollem
Umfang gedeckt.

Betreffend die von Ihnen vorgeschlagene Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht darf auf das Ergebnis der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 verwiesen werden.

Wien, am 10.09.2019
Für den Bundesminister:
SektCh Mag. Christian KEMPERLE


S91018/8-S I/2019 (1) Seite 1 von 2

Elektronisch gefertigt

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Unterzeichner: 
serialNumber=961789058552,CN=Bundesministerium für
Landesverteidigung,OU=Bundesministerium für Landesverteidigung,O=Bundesministerium
für Landesverteidigung,C=AT

Datum/Zeit-UTC: 
2019-09-10T10:38:23Z

Aussteller-Zertifikat:
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr.:
1628566889

Methode:
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Prüfinformation:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.bmlv.gv.at/amtssignatur

S91018/8-S I/2019 (1) Seite 2 von 2

Vom Kriege - von Carl von Clausewitz

Vom Kriege - von Carl von Clausewitz

 

> Carl von Clausewitz stellte die bis heute unbestrittene und denkerisch notwendige Annahme auf, die lautet: »Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.« 
Er verweist auf die Vorherrschaft der Politik, hat jedoch auch Ziel, Mittel und Zweck des Krieges als Instrument der Politik deutlich gemacht. Krieg ist für ihn ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung des eigenen Willens zu zwingen. Dabei ist der Gegner in einer Weise nieder zu werfen, dass ein zukünftiger Widerstand nicht mehr wahrscheinlich erscheint.
Er erkennt, dass eine Politik, die den Krieg als Mittel zur Durchsetzung des eigenen Willens nicht in Betracht zieht, erpressbar wird und deren Erfolg in Frage stellt. Der Krieg ist somit die letzte "vernünftige Handlung der Politik" zur Durchsetzung des eigenen Willens, da er nach Clausewitz eine »grausame und blutige Angelegenheit ist, und der Erfolg den unbedingten Willen zum Sieg voraussetzt.«

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